Während voraussichtlich im Dezember der Staatshaushalt 2021 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wird, sprechen sich die national repräsentativen Gewerkschaften CGFP, LCGB und OGBL gegen die im gleichen Projekt vorgesehene gesetzliche Änderung der Lohnindexierung aus. Die Regierung beabsichtigt, die neue CO₂-Steuer aus dem Verbraucherpreisindex herauszunehmen und damit den Effekt, den diese Steuer auf die Preise von Erdölprodukten haben wird, auf Ebene des Verbraucherkorbes, auf dem die Lohnindexierung basiert, zu neutralisieren.
Erstaunlich ist, dass diese Maßnahme, die einer Forderung der Arbeitgeber entspricht, zu keinem Zeitpunkt während der Rede des Premierministers zur Lage der Nation oder während der Rede des Finanzministers bei Vorlage des Haushaltsentwurfs erwähnt wurde. Dies erweckt den Eindruck, dass die Regierung den Index „heimlich“ ändern will.
Es stimmt, dass der derzeitige Beitrag zum „Klimawandel“ (besser bekannt als „Kyoto-Cent“) bereits im Preisindex neutralisiert wurde. Diese Neutralisierung war Teil einer Indexmanipulation, die von der Nationalen Tripartite im Jahr 2006 ergriffen wurden, um auf einen vermeintlichen Inflationseinbruch zu reagieren, der danach nie wieder auftrat. Wie die Deindexierung der Familienzulagen war auch die Neutralisierung des „Kyoto-Cent“ auf der Ebene des Verbraucherkorbes, der der Lohnindexierung zugrunde liegt, eine Fehlentscheidung und hätte längst aufgehoben werden müssen.
Eine Neutralisierung der Kohlendioxidsteuer wird langfristig jedoch wesentlich stärkere Folgen haben als die des Kyoto-Cents, da die finanziellen Auswirkungen der neuen Kohlendioxidsteuer viel höher sind als der bestehende Umweltbeitrag, der zukünftig in der neuen Steuer integriert sein wird. So wird zum Beispiel die Steuer für Benzin ab dem 1. Januar 2021 von 2,5 ct pro Liter auf 6,9 ct pro Liter und für Diesel von 3,5 ct auf 8,4 ct (beide Beträge sind ohne Mehrwertsteuer zu betrachten, zumal auch die CO₂-Steuer mehrwertsteuerpflichtig sein wird) angehoben. Diese Beträge sollen 2022 und 2023 erneut erhöht werden.
Für die CGFP, den LCGB und den OGBL ist es inakzeptabel, den Lohnindex auf diese Weise zu manipulieren, ohne dass dafür eine wirkliche Rechtfertigung gegeben ist. Es sei daran erinnert, dass Verbrauchssteuern ein integraler Bestandteil des sogenannten „Warenkorbes“ sind. Im Übrigen sollte auch die neue Kohlenstoffsteuer einbezogen werden, um die Entwicklung der von den Verbrauchern tatsächlich gezahlten Preise widerzuspiegeln. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Index an sich weder eine sozialpolitische Maßnahme, noch eine Maßnahme für die Umverteilung von Reichtum, noch ein umweltpolitisches Instrument ist, sondern lediglich ein Mechanismus zur Erhaltung der realen Kaufkraft.
Darüber hinaus wurde auch der am 1. März 2020 eingeführte kostenlose öffentliche Transport, der definitiv eine zeitversetzte Auswirkung auf die nächste Indextranche haben wird, nicht auf Ebene des Warenkorbes neutralisiert.
In ihrem Koalitionsprogramm hatte sich die Regierung verpflichtet, das derzeitige Indexsystem nicht zu ändern. Die Streichung der CO₂-Steuer aus dem Warenkorb stellt jedoch eine indirekte Indexmanipulation dar. Die drei national repräsentativen Gewerkschaften fordern die Regierung daher auf, ihren Haushaltsentwurf zu ändern und die Neutralisierung der CO₂-Steuer hinsichtlich der Lohnindexierung abzuschaffen.
Nach Ansicht der Gewerkschaften ist der Sozialausgleich für die neue Steuer nach wie vor unzureichend. Zudem muss eine Doppelbelastung des Steuerzahlers unbedingt vermieden werden, dem nicht nur eine neue Steuer auferlegt wird, sondern gleichzeitig ein Ausgleich für den Anstieg der Lebenshaltungskosten auf Indexniveau vorenthalten wird. Die Gewerkschaften sind nicht gegen eine proaktive Klimaschutzpolitik, ganz im Gegenteil, aber diese geht in die falsche Richtung, wenn sie neue soziale Ungleichheiten schafft.
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