Für das Jahr 2021 wird die Teuerungszulage um 10% erhöht:
- 1.452 € für eine alleinstehende Person;
- 1.815 € für einen 2-Personenhaushalt;
- 2.178 € für einen 3-Personenhaushalt;
- 2.541 € für einen 4-Personenhaushalt;
- 2.904 € für einen 5-Personenhaushalt und mehr.
Die Zulage ist sozialversicherungs- sowie steuerfrei und wird einmal im Jahr gewährt.
Um Anrecht auf die Teuerungszulage zu haben, darf das jährliche Einkommen (Index 100) der Antragsteller die folgende Höchstgrenze nicht überschreiten:
- 3.084 für eine alleinstehende Person;
- 4.626 € für einen 2-Personenhaushalt;
- 5.551,20 € für einen 3-Personenhaushalt;
- 6.476,40 € für einen 4-Personenhaushalt;
- 7.401,60 € für einen 5-Personenhaushalt und mehr.