Erhöhung der Teuerungszulage für das Jahr 2021

Für das Jahr 2021 wird die Teuerungszulage um 10% erhöht:

  • 1.452 € für eine alleinstehende Person;
  • 1.815 € für einen 2-Personenhaushalt;
  • 2.178 € für einen 3-Personenhaushalt;
  • 2.541 € für einen 4-Personenhaushalt;
  • 2.904 € für einen 5-Personenhaushalt und mehr.

 

Die Zulage ist sozialversicherungs- sowie steuerfrei und wird einmal im Jahr gewährt.

Um Anrecht auf die Teuerungszulage zu haben, darf das jährliche Einkommen (Index 100) der Antragsteller die folgende Höchstgrenze nicht überschreiten:

  • 3.084 für eine alleinstehende Person;
  • 4.626 € für einen 2-Personenhaushalt;
  • 5.551,20 € für einen 3-Personenhaushalt;
  • 6.476,40 € für einen 4-Personenhaushalt;
  • 7.401,60 € für einen 5-Personenhaushalt und mehr.
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