Stahl-Tripartite – 1. Etappe zur Hälfte abgeschlossen!

Am 12. November 2020 kam zum dritten Mal die Stahl-Tripartite zusammen, um über den massiven Stellenabbau bei ArcelorMittal zu diskutieren. Nach sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe (AG) gelang es den Parteien, die erste Etappe des umfangreichen Umstrukturierungsprojekts zur Hälfte abzuschließen.

Dieser erste Schritt umfasste die Erstellung eines Investitionsplans, mit welchem ArcelorMittal gegenüber dem LCGB und der Regierung seine Bereitschaft unterstreicht, die Produktionsanlagen und Zentralverwaltung in Luxemburg weiterhin zu erhalten und so die Existenz der Beschäftigten zu garantieren. Darüber hinaus prüfte die Arbeitsgruppe, alle Möglichkeiten, um die angekündigte Anzahl von 536 abzubauenden Stellen (ohne Vorruhestandsmaßnahmen der ehemaligen CDR) zu senken. Die AG konnte dabei 308 Stellen, die unter Vorruhestandsregelungen, davon 237 Anpassungsvorruhestandsregelungen, fallen, ermitteln, um den Stellenabbau verträglicher zu gestalten. Darüber hinaus wird wohl ein Personalüberhang von 280 Stellen in der neuen CDR (Wiedereingliederungseinheit) aufgefangen werden. Zu beachten ist, dass 202 Stellen ersetzt werden müssten!

Der Investitionsplan sieht ein Gesamtbudget von mindestens 150 Mio. € bis maximal 200 Mio. € vor, wobei ein Teil ausschließlich der technologischen Entwicklung zur Aufrechterhaltung der Produktionsstätten sowie für 10 Großprojekte aus dem SCORE-Projekt dient. Der LCGB bestand dabei nachdrücklich auf 4 Projekte, die für die Zukunft der Standorte Belval, Differdange, Rodange und Bissen von entscheidender Bedeutung sind.

Der LCGB muss feststellen und bemängelt, dass ArcelorMittal die Aktivitäten des Standorts Dommeldange auf andere Produktionsstandorte verlagern und infolgedessen den Standort und die Werkhalle in Dommeldange möglicherweise schließen wird. Diese Ankündigung steht im Widerspruch zu der ursprünglichen Aussage der Unternehmensleitung, dass sie die Standortschließungen nicht fortsetzen würde! Der Standort Dommeldange ist Opfer einer makabren Kombination von Standortverlagerung mit attraktivem Grundstückswert!

Hinsichtlich eines geplanten Outsourcings, betont der LCGB erneut, dass er gegen jegliche Auslagerung von Aktivitäten der Stahlindustrie ist. Der „Know-how“-Verlust und Erfahrungstransfer wird das Unternehmen letztlich schwächen. Wie in der Tripartite vereinbart, hat der LCGB einen Kompromiss hinsichtlich der Bedingungen bei einem eventuellen Outsourcing vorgeschlagen:

  • prioritär muss eine Analyse der vorhandenen Kompetenzen innerhalb der personellen Überbesetzung in der CDR erfolgen, um eine Auslagerung zu vermeiden und den Mitarbeitern von ArcelorMittal Vorrang einzuräumen;
  • die betreffenden Aktivitäten müssen den Sozialpartnern detailliert vorgestellt werden;
  • für das betroffene Personal muss mindestens für die Dauer des Tripartite-Abkommens eine befristete Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht werden, mit einer „Rückkehrgarantie“ am Ende der Vereinbarung;
  • sollten alle Optionen ausgeschöpft und ein Outsourcing unvermeidlich sein, fordert der LCGB, dass vorrangig weitere Einstellungen zum Erhalt der „CORE Business“-Aktivitäten erfolgen, entweder für die technologische Weiterentwicklung oder für die Neuorganisation des Schichtsystems.

 

Die erste Etappe konnte durch konstruktive Gespräche der Parteien zur Hälfte abgeschlossen werden. Die Arbeitsgruppe muss nun einen Kompromiss hinsichtlich des Outsourcings von Aktivitäten erarbeiten, der die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze begrenzt. Hinsichtlich der Investitionen, des wichtigsten Pfeilers, wird die Arbeitsgruppe die Einzelheiten aller Investitionen und möglicherweise eine Budgeterhöhung diskutieren. Für den LCGB sind die strategischen und Investitionsentscheidungen nach wie vor wesentlich.

 

Kontakt:      

Robert FORNIERI, beigeordneter Generalsekretär

Tel.: +352 49 94 24-321

Mobil: +352 691 733 036

E-Mail: rfornieri@lcgb.lu

 

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