Ab dem 30. Oktober 2020 geht Frankreich erneut in den Lockdown und das Zuhause darf nur mit einer Ausnahmebescheinigung verlassen werden. Ohne diese Ausnahmebescheinigung kann eine Geldstrafe von 135 € fällig werden. Es gibt 3 Arten von Ausnahmebescheinigungen:
Bescheinigung für Ausnahme-Fahrten
Diese Bescheinigung erlaubt kurze Fahrten/Ausgänge in einem Umkreis von einem Kilometer, um Ihr Zuhause für eine Stunde, für unbedingt notwendige Einkäufe, für Arzttermine, um Angehörigen zu helfen, wie zum Beispiel älteren Verwandten Lebensmittel zu bringen.
Bescheinigung für berufliche Fahrten
Diese Bescheinigung gilt für den Weg zur Arbeit, wenn die Anwesenheit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz notwendig ist. Sie ist vom Arbeitgeber auszufüllen und reicht für die gesamte Dauer des Lockdowns, so dass sie nicht jedes Mal neu gedruckt werden muss, wenn der Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz fährt.
Bescheinigung für das Abholen und Bringen der Kinder zur Schule
Diese Bescheinigung gilt für Eltern, damit diese ihre Kinder jeden Tag zur Schule bringen und dort abholen können.
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