SPL/Regie.lu: Scheitern des Schlichtungsverfahrens – Entlassungen können angefochten werden

Nachdem am 6. Oktober 2020 Uneinigkeit bei den Verhandlungen über einen Sozialplan für die Saint-Paul Gruppe festgestellt wurde, fanden 3 Treffen der Sozialpartner beim Nationalen Schlichtungsamt (ONC) und zahlreiche Vermittlungstreffen statt. Die Unternehmensleitung hält weiterhin an ihrer Position fest und zeigt keine Bereitschaft, über entsprechend dem langjährigen Engagement der 74 betroffenen Arbeitnehmern angemessene außergesetzliche Maßnahmen zu verhandeln. Darüber hinaus ist sie nicht bereit, Arbeitslosigkeit zu verhindern, indem sie über eine Existenzgarantie verhandelt, entsprechend dem Grundsatz der Beschäftigungsgarantie von Artikel 38. Der LCGB nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Arbeitgeber am 27. Oktober 2020 das Scheitern der Verhandlungen und folglich auch das Scheitern zur Erstellung eines Sozialplans veranlasst hat, obwohl das Schlichtungsamt für morgen noch eine letzte Sitzung einberufen hat.

Das Scheitern bedeutet, dass der Arbeitgeber im gesetzlichen Rahmen individuelle Entlassungen vornehmen kann. Da solche Entlassungen jedoch einen schwerwiegenden Verstoß gegen Artikel 38des bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Kollektivvertrags darstellen, kann jeder entlassene Arbeitnehmer Berufung beim Arbeitsgericht einlegen. Der LCGB setzt sich für die entlassenen Mitarbeiter ein, indem er ihnen den zur Durchsetzung ihrer Rechte erforderlichen Rechtsbeistand gewährt.

In der Tat hatte der Schlichter die Sozialpartner aufgefordert, außergesetzliche Maßnahmen auf Basis des Sozialplans 2013 zu verhandeln. Der LCGB unterbreitete mehrere Vorschläge, die den Inhalt des früheren Sozialplans berücksichtigten, wobei bei einem freiwilligen Ausscheiden die gleichen Bedingungen gelten wie für entlassene Arbeitnehmer, mit einer Abfindung entsprechend der familiären Situation und Vergabekriterien für eine außergesetzliche Abfindung. Die Beträge der Abfindungen wurden gemäß dem Kollektivvertrag, Artikel 38, der sich mit der Beschäftigungsgarantie befasst, bewertet und angepasst.

Die Position des Arbeitgebers (Ablehnung des freiwilligen Ausscheidens, Kürzung der außergesetzlichen Abfindung) während den Verhandlungen war für den LCGB nicht tragbar, da diese weit unter den Bedingungen von 2013 lag. Die Verhandlungen haben gezeigt, dass die Unternehmensleitung offensichtlich weder Interesse an ihren Mitarbeitern, noch Sinn für das luxemburgische Sozialmodell hat. Das einzige Ziel scheint, billig davon zu kommen!

 

Kontakt:

Céline CONTER, LCGB-Gewerkschaftssekretärin
Mobil: +352 691 733 027
E-Mail: cconter@lcgb.lu

 

 

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