Bis zum 30. November 2020 herrscht eine Ausgangssperre zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Ausnahmen gelten:
- für berufliche oder lehrende Tätigkeiten;
- für ärztliche Konsultationen oder die gesundheitlichen Hilfeleistungen;
- für den Kauf von Medikamenten oder Gesundheitsprodukten;
- bei zwingenden familiären Gründen, zur Unterstützung und Betreuung von gefährdeten oder prekären Personen oder zur Kinderbetreuung;
- bei einer gerichtlichen, polizeilichen oder administrativen Vorladung;
- Bei Bewegungen zu oder von einem Bahnhof oder Flughafen im Rahmen einer Auslandsreise;
- beim Transitverkehr auf dem Autobahnnetz;
- kurzzeitig im Umkreis von einem Kilometer vom Wohnort für das Ausführen von Haustieren;
- in Fällen höherer Gewalt oder in Situationen der Notwendigkeit.
Mehr Informationen finden Sie in der LCGB-Publikation „COVID-19 Maßnahmen“:
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