In einer konstruktiven Sitzung tauschte sich der LCGB mit Vertretern der Association Luxembourgeoise de Santé au Travail (ALSAT) über die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Arbeitsmedizin aus. Die Gesprächspartner waren sich einig, dass der Arbeitsschutz infolge der Gesundheitskrise gestärkt werden muss.
Die Herausforderungen für die arbeitsmedizinischen Dienste werden in den kommenden Jahren sicherlich zunehmen durch unter anderem eine sich durch die Digitalisierung wandelnde Arbeitswelt, die Zunahme psychosozialer Erkrankungen, die Präventionsarbeit am Arbeitsplatz und Schutz gefährdeter Personen gegen COVID-19. Zudem muss dem derzeitigen Mangel an Arbeitsmedizinern und den vielen Fragen, hinsichtlich der zukünftigen Ausbildungsgestaltung entgegengewirkt werden. Bei der Stärkung des Arbeitsschutzes spielt auch die Regierung eine entscheidende Rolle.
Seit Jahren hält die Zahl der Ärzte nicht mehr mit dem Beschäftigungswachstum Schritt. Die Wartezeiten für medizinische Untersuchungen, insbesondere bei der Einstellung, werden immer länger. Um Abhilfe zu schaffen, empfiehlt die ALSAT die rasche Umsetzung der arbeitsrechtlichen Anpassungen, die der Hohe Rat für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dem Gesundheitsministerium 2018 vorgelegt hat. Da sich die Ausbildung luxemburgischer Arbeitsmediziner im Ausland immer schwieriger gestaltet, fordert die ALSAT auch ein entsprechendes Studienangebot an der Universität Luxemburg. Der LCGB betonte, dass die Liste der Berufskrankheiten regelmäßig aktualisiert werden muss, insbesondere im Hinblick auf die möglichen Folgen von Arbeitnehmern, die sich mit COVID-19 infiziert haben.
Auch die Folgen bei widersprüchlichen Stellungnahmen des ärztlichen Kontrolldienstes und der Arbeitsmedizin wurde angesprochen – ein existentielles Problem, für dessen Lösung sich der LCGB seit Jahren einsetzt. Die Betroffenen erhalten weder ein Einkommen, da sie nicht arbeiten dürfen, noch Krankengeld von der CNS, da sie keinen Krankenschein besitzen. Die ALSAT-Vertreter hoffen, dass die Reform der Wiedereingliederung, die am 1. November 2020 in Kraft tritt, hier Abhilfe schaffen könnte, da sie den Aufgabenbereich der Arbeitsmedizin erweitert.
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