Saint-Paul Gruppe: Der LCGB fordert, dass der Sozialplan auch ein SOZIALER Plan ist!

Seit der Ankündigung eines Sozialplans am 17. September 2020, der rund 80 der 330 Beschäftigten betrifft, und nach zwei Verhandlungsrunden fordert der LCGB einen Sozialplan, der seinen Namen verdient und gleichzeitig garantiert, dass kein Arbeitnehmer anschließend arbeitslos wird.

Da der derzeit bei der Saint-Paul Gruppe geltende Kollektivvertrag eine Beschäftigungsgarantie für die gesamte Vertragslaufzeit (gültig bis zum 31. Dezember 2021) vorsieht, fordert der LCGB, diese Beschäftigungsgarantie auf Ebene des Sozialplans in eine „Existenzgarantie“ für die betroffenen Arbeitnehmer umzuwandeln, insbesondere durch:

  • eine Verdoppelung der gesetzlichen Kündigungsfrist mit einem garantierten Minimum von 6 Monaten, um den Beschäftigten eine Neuorientierung zu ermöglichen;
  • eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis zum Eintritt in den Ruhestand für Beschäftigte ab 55 Jahren;
  • einen echten Weiterbildungs- und Neuorientierungsplan.

 

Der LCGB hat auch ein Dringlichkeitsgespräch mit dem Arbeitsministerium beantragt, um alle gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der Existenzen auszuschöpfen.

Da der Sozialplan die Auslagerung mehrerer Abteilungen vorsieht, ist in den Augen des LCGB, die Behauptung des Arbeitgebers, dass die Übernahme durch Mediahuis keine Auswirkungen hätte, offenkundig falsch gewesen. Der LCGB hält jedoch Folgendes fest:

  • die Printmedien befinden sich derzeit in einer strukturellen Krise, mit einem starken Rückgang sowohl der Werbeanzeigen als auch der Abonnements;
  • obwohl die Gesundheitskrise COVID-19 die Situation verschlimmert hat, ist sie nicht der alleinige Grund für diesen Stellenabbau.

 

Schließlich appelliert der LCGB an die Verantwortung des ehemaligen langjährigen Inhabers – das Erzbistum Luxemburg – seine soziale Verantwortung gegenüber dem Personal der Saint-Paul Gruppe durch eine substantielle Investition in den Weiterbildungs- und Neuorientierungsplan des Sozialplans wahrzunehmen. Eine solche Verpflichtung ist absolut notwendig, da das Erzbistum bei der Übernahme durch Mediahuis versäumt hatte, existenzielle Schutzklauseln für das Personal der Gruppe zu vereinbaren. Dies könnte über die Vermögensverwaltungsgesellschaft Lafayette S.A. des Erzbistums erfolgen, indem diese die zuvor für den Bau einer Betriebsküche vorgesehene Summe investiert.

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