Corona-Regeln verschärft

Am 23. Juli 2020 verabschiedete die Abgeordnetenkammer neue und strengere Beschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Diese treten am 25. Juli 2020 in Kraft.

Zusammenkünfte zu Hause oder bei privaten Veranstaltungen, in einem geschlossenen Raum oder im Freien, mit mehr als 10 Personen, sind verboten (max. 10 Personen zusätzlich zu den Personen, die im entsprechenden Haushalt zusammenleben). Dieses Verbot gilt nicht für Veranstaltungen, die in HORESCA-Einrichtungen organisiert werden.

Bei allen öffentlichen Versammlungen von mehr als 10 Personen gilt eine Sitzplatzpflicht unter Einhaltung eines Abstands von 2 Metern. Wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Maske obligatorisch.

Weiterhin wurde eine Geldbuße von 25-500 € bei Verstoß gegen die Isolations- oder Quarantänemaßnahme eingeführt.

Im HORECA-Sektor bleiben die Abstandsbestimmungen unverändert, wobei der Verzehr am Tisch obligatorisch ist, der Abstand zwischen den Tischen mindestens 1,5 Meter betragen muss und das Tragen von Masken sowohl für das Personal als auch für den Kunden, wenn dieser nicht am Tisch sitzt, obligatorisch ist.

Die Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen kann folgende Geldstrafen nach sich ziehen:

  • 25 € – 500 € für den Gast
  • Bis zu 4.000 € für Händler, Geschäftsführer oder Verantwortliche. Im Falle einer Wiederholungstat kann dieser Betrag verdoppelt werden, die Gewerbegenehmigung für 3 Monate entzogen werden und das Unternehmen hat keinen Anspruch mehr auf Finanzhilfen.

 

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