Der SES, das Flaggschiff der Telekommunikation im Großherzogtum, hat soeben einen weltweiten Umstrukturierungsplan angekündigt. Nach zwar rückläufigen Ergebnissen, die aber noch immer auf einem hohen Niveau sind, beabsichtig die Gruppe die Kosten in denjenigen Unternehmenseinheiten senken, die rückläufige Ergebnisse verzeichnen. Das Unternehmen hat angekündigt, dass fast 10% der Arbeitsverträge betroffen sind.
Der LCGB und der OGBL prangern diese Entlassungspolitik eines weiterhin gesunden Unternehmens an. In einem Unternehmen mit solch beträchtlichen Gewinnen sollten im Falle einer personellen Überbesetzung andere Mittel angewandt werden:
- Verzicht auf Ersatz bei Personalabgängen
- Anreize für das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern
- Anpassungsvorruhestand
- Vorübergehendes Ausleihen von Arbeitskräften
- Teilzeitarbeit
- Neuzuweisung des betreffenden Personals innerhalb der Gruppe
- usw.
Der OGBL und der LCGB sehen im Gegensatz zur Unternehmensleitung keinen absolut dringenden Handlungsbedarf, und bestehen darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen angewandt werden. Die Fristen für die Verhandlung der Sozialpläne werden somit bis zum Ende des Krisenzustands (spätestens bis zum 24. Juni) ausgesetzt. Folglich sollte die 15-tägige Frist für die Verhandlung eines Sozialplans a priori erst am 25. Juni und die Frist für ein mögliches Schlichtungsverfahren erst danach in Kraft treten.
Der LCGB und der OGBL fordern die Aushandlung eines Arbeitsplatzerhaltungsplans mit einer Geltungsdauer, die den notwendigen Personalabbau ohne Entlassungen ermöglicht.
Die vertretenen Gewerkschaften werden diese Angelegenheit aufmerksam verfolgen und die betroffenen Arbeitnehmer unterstützen.
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