Da heute die Terrassen öffnen und ab Freitag, den 29. Mai 2020 alle Gastronomiebetriebe, betont der LCGB, dass der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb hat der LCGB seine Publikation über die allgemein anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen durch die spezifischen Maßnahmen für die Gastronomie ergänzt. Der LCGB wird auch weiterhin die Mitarbeiter in den Unternehmen über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneanforderungen informieren.
Kompakte Zusammenfassung der allgemein anwendbaren Maßnahmen und spezifischen Maßnahmen für die Gastronomie:
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