Arbeitslosenflut vermeiden: Heute Lösungen für morgen finden

Die Arbeitslosenzahlen für April 2020 sind besorgniserregend: bereits mehr als 20.000 Personen sind arbeitslos gemeldet, ein Anstieg um 31,1% binnen einem Jahr. Ohne Kurzarbeit würde diese Bilanz noch katastrophaler ausfallen. In den letzten Wochen blieben mehr als 300.000 Gehälter durch diese existenzsichernde Maßnahme garantiert, die die Kaufkraft gestützt hat und eine noch schlimmere Flut von Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verhindert hat.

Der LCGB appelliert daher an die Regierung, ihre Erklärung, dass der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit oberste Priorität hat, einzuhalten und noch heute zu handeln, um Lösungen für morgen zu finden! Für den LCGB ist es zwingend notwendig, keine wertvolle Zeit zu vergeuden und sich umgehend der Realität zu stellen. Die COVID-19-Pandemie ist noch nicht unter Kontrolle, und nicht nur die Wirtschaft und die Beschäftigung, sondern auch der Staatshaushalt und das Sozialversicherungssystem werden einen hohen Preis zahlen.

Die Krise zeigt aber vor allem, wie wichtig ein leistungsfähiges Sozialsystem und eine solidarische Gesellschaft ist. Die Existenz der Arbeitnehmer, die Kaufkraft und die Beschäftigung müssen deshalb bereits heute langfristig für morgen gestärkt werden. Um die Folgen dieser Krise zu begrenzen und eine Verschärfung jeglicher sozialer Ungerechtigkeit zu vermeiden, fordert der LCGB die Regierung auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern solidarische und konstruktive Lösungen zu finden.

 

Arbeitslosigkeit

Auch wenn der LCGB die Fortsetzung der generellen Anwendung der Kurzarbeit für alle Wirtschaftssektoren bis Ende 2020 begrüßt, fordert der LCGB eine allgemeine Verbesserung des Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeldes, auf 90% des letzten Arbeitsentgelts für die gesamte Entschädigungsdauer mit einer Höchstgrenze entsprechend des Spitzenbeitragssatzes (das Fünffache des sozialen Mindestlohns).

 

Kurzarbeit: Garantierte Mindestentschädigung

Der LCGB begrüßt, dass bei der Kurzarbeit aufgrund von COVID-19 die Zahlung einer Mindestbruttoentschädigung in Höhe des unqualifizierten sozialen Mindestlohns gewährleistet ist. Für den LCGB muss diese neue Mindestentschädigungsgrenze nicht nur bis zum Jahresende verlängert, sondern dauerhaft gesetzlich verankert werden, damit sie über den Krisenzustand hinaus angewandt werden kann.

 

Sozialer Mindestlohn

Seit Jahren setzt sich der LCGB für eine deutliche Erhöhung des sozialen Mindestlohns ein, da die Begünstigten von Monat zu Monat darum kämpfen, über die Runden zu kommen. Der LCGB fordert die Regierung daher auf, so bald wie möglich eine Anhebung des sozialen Mindestlohns umzusetzen.

 

Entlassungen

Für den LCGB ist es unverständlich, dass die Regierung, die erklärt hat, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Wochen verschlechtern wird, zulässt, dass Unternehmen, die von den Unterstützungs- oder Kurzarbeitsmaßnahmen profitierten, 25 Prozent ihrer Mitarbeiter entlassen können. Der LCGB akzeptiert in diesem Zusammenhang keine Entlassungen und fordert arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen.

 

Arbeitsorganisation – 60 Stunden/Woche

Angesichts einer wachsenden Zahl von Arbeitssuchenden fordert der LCGB die sofortige Rücknahme der temporären Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden (60 Stunden pro Woche), um die Einstellung von Arbeitslosen zu fördern.

 

Wie­dereingliederungsstelle

Der LCGB bekräftigt erneut seine Forderung nach der Schaffung von Strukturen zur Verwaltung des Personalüberhangs, vergleichbar mit der Wie­dereingliederungsstelle (CDR) in der Stahlindustrie, für stark von der Gesundheitskrise betroffene Wirt­schaftsbereiche, um Menschen, die Opfer einer Kündigung geworden sind, zu unterstützen.

 

Sozialpläne und Insolvenzen

In dem Wissen, dass das Risiko möglicher Sozialpläne oder Insolvenzen steigen wird, bekräftigt der LCGB seine Forderung nach einer Stärkung der Arbeitnehmerrechte, insbesondere das Recht auf Arbeitslosenunterstützung ab dem Tag des Konkurses. Eine Anpassung des rechtlichen Rahmens ist unerlässlich, um die Existenz und den Lebensstandard der Beschäftigten von Unternehmen zu sichern, die in Konkurs gehen oder einen Sozialplan umsetzen.

 

Echtes Recht auf Weiterbildung

Um die wachsende Zahl der Arbeitslosen zu mildern, fordert der LCGB die sofortige Einführung eines echten Rechts auf Weiterbildung, damit Arbeitssuchende neue notwendige Kompetenzen erwerben können, um sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern oder sich beruflich umzuorientieren, in einen Bereich, der weniger von den Auswirkungen der Gesundheitskrise betroffen ist.

 

Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Der jüngste außerordentliche Anstieg der Arbeitslosigkeit geht zudem mit einer hohen Langzeitarbeitslosenquote (> 12 Monate) einher. So fordert der LCGB u.a. die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 24 Monate mit einer gezielten Weiterbildung des Arbeitslosen während der Arbeitssuche, das Recht des Arbeitssuchenden auf eine Beschäftigungsmaßnahme am Ende der Bezugsdauer und Reduzierung der wöchentlichen Mindestarbeitszeit auf 10 Stunden für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Schrittweiser Renteneintritt

Der LCGB fordert das Recht auf den schrittweisen Renteneintritt ab einem Alter von 57 Jahren, das die schrittweise Minderung der Beschäftigung des Arbeitnehmers und die Weitergabe von Know-how ermöglicht sowie gleichzeitig eine längere Präsenz der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt garantiert.

 

Wiedereingliederungshilfe

Was die Wiedereingliederungshilfe anbelangt, die sich in den kommenden Monaten als wichtiges Instrument erweisen könnte, fordert der LCGB die Abschaffung jeglicher Altersvoraussetzung, das Recht auf Wiedereingliederungshilfe unabhängig von der Art (CDI/CDD) und Mindestdauer des Arbeitsvertrags sowie die rechtliche Gewährleistung des bedingungslosen Anspruchs auf Wiedereingliederungshilfe während 48 Monaten.

 

Sozialversicherung und Steuerpolitik

In Bezug auf die Verwaltung und Finanzierung der Kranken- und Mutterschaftsversicherung fordert der LCGB eine klare Verpflichtung der Arbeitgeber zugunsten der dreiparteilichen Finanzierung der luxemburgischen Sozialversicherung sowie alternative und ergänzende Finanzierungsformen im Rahmen der Digitalisierung. Schließlich erinnert der LCGB daran, dass die Steuerpolitik eine wichtige Rolle spielt, um zu verhindern, dass diese Krise weitere soziale Ungleichheiten schafft, und fordert eine Steuerpolitik zugunsten der Haushalte. Die Folgen der Wirtschaftskrise dürfen nicht allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Deshalb spricht sich der LCGB klar gegen eine Erhöhung der Steuerlast oder gar die Einführung einer Sondersteuer aufgrund der Krise aus.

 

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