Am 20. Mai 2020 hat die Regierung beschlossen, alle Mieterhöhungen für Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2020 einzufrieren. Dieser Mieterhöhungsstopp gilt ab sofort und bis zum Ende des laufenden Jahres, damit mögliche Mieterhöhungen keine zusätzliche finanzielle Belastung für Mieter mit sich bringen.
Dem Vermieter steht es natürlich frei, die Miete zu reduzieren oder mit dem Mieter eine Staffelung der aktuellen Miete zu vereinbaren, falls der Mieter während der COVID-19-Pandemie aufgrund finanzieller Probleme keine Miete zahlen kann.
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