Da viele Geschäfte am 11. Mai 2020 wieder öffnen werden, betont der LCGB noch einmal, dass der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb hat der LCGB seine Publikation über die allgemein anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen durch die spezifischen Maßnahmen für den Handel ergänzt. Der LCGB wird auch weiterhin die Mitarbeiter in den Unternehmen über die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneanforderungen informieren.
Kompakte Zusammenfassung der allgemein anwendbaren Maßnahmen und spezifischen Maßnahmen für den Handel:
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