Lockerungen ab dem 11. Mai 2020

Die nächste Stufe der Lockerungen am 11. Mai 2020 sieht eine allgemeine Öffnung der Geschäfte mit Ausnahme von:

  • Kinos (außer Open-Air Autokinos)
  • Fitness-Zentren
  • Sporthallen und Schwimmbäder
  • Attraktionen und Themenparks
  • Indoor-Spiele- und Unterhaltungszentren
  • Spielplätze
  •  Glücksspielhallen
  •  Messen und Ausstellungen

 

Archive, Bibliotheken, das Luxemburgische Literaturarchiv, das Nationale Audiovisuelle Zentrum, Museen und Ausstellungen sind berechtigt, ihre Türen für Besucher zu öffnen.

Die Einrichtungen im HORECA-Sektor (Restauration) bleiben geschlossen. Dasselbe gilt für Betriebskantinen, es sei denn, es wird ein zwischenmenschlicher Abstand von zwei Metern eingehalten.

Ab dem 11. Mai 2020 sind auch private Treffen zu Hause mit maximal 6 Gäste und Freiluftveranstaltungen an einem öffentlichen Ort mit maximal 20 Personen möglich. Auch standesamtliche Trauungen und Beerdigungen sind mit maximal 20 Personen erlaubt.

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