Nachgeburtliche Beihilfe: Die Periodizität der medizinischen Untersuchungen nicht mehr Voraussetzung

Im Rahmen der Gesundheitskrise ist die Einhaltung der Periodizität der 6 ärztlichen Untersuchungen von Kindern bis zum Alter von 2 Jahren, um in den Genuss der nachgeburtlichen Beihilfe (580,03 €) zu kommen, schwierig.

 

Ein Regierungsbeschluss vom 29. April 2020 sieht daher vor, dass die strikte Einhaltung der Häufigkeit der vorgeschriebenen Untersuchungen keine absolute Voraussetzung mehr für den Erhalt der nachgeburtlichen Beihilfe ist.

 

Das LCGB begrüßt diese Entscheidung, die somit die zahlreichen Nichtauszahlungen der nachgeburtlichen Beihilfe aufgrund der Nichteinhaltung der Periodizität der Untersuchungen beendet.

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