Beantragung von Studienbeihilfen in Luxemburg

Kinder von Grenzgängern, die in einem förderungsfähigen Hochschulstudiengang eingeschrieben sind, können AideFi in Luxemburg beantragen. Der Anspruch auf Kindergeld endet mit Beginn eines Hochschulstudiums.

Anspruch haben nicht gebietsansässige Antragsteller, die

  • Kind eines Arbeitnehmers sind, der zum Zeitpunkt des Antrags:
    • insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jah­ren in Luxemburg gearbeitet hat oder
    • insgesamt mind. 10 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gearbeitet hat oder
  • für mind. 5 Jahre (kumulativ) die Grundschule, Sekundarschule, eine berufliche Erstausbildung in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder ein ähnliches Programm in Luxemburg absolviert haben oder
  • zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gewohnt haben oder
  • eine Waisenrente in Luxemburg erhalten.

 

Die betroffenen Studierende müssen zunächst alle notwendigen Schritte in ihrem Wohnsitzland unternommen haben, um dort finanzielle Unterstützung für ihr Studium zu erhalten (Crous, Allocations d’études, BAFöG usw.), bevor sie in Luxemburg einen Antrag stellen können.

Ein Antrag auf AideFi ist einzureichen:

  • bis zum 30. November für das Wintersemester
  • bis zum 30. April für das Sommersemester.

Dieser Antrag kann vollständig online mit oder ohne LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing-Stick) oder elektronischem Personalausweis (eID) gestellt werden.

Welche Nachweise beizufügen sind, hängt vom Land ab, in dem der Haushalt des Studierenden seinen Wohnsitz hat, d. h. vom Wohnort und nicht vom Aufenthaltsort während des Studiums.

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden abgelehnt.

thumbnail of 2022 Guide Etudiant – Stage et jobs vacances – A5 VF DE web

 

Zurück zur Übersicht