Sonntagsöffnung

Am 24. April erfuhr der LCGB offiziell von Absicht großer nationaler Handelsmarken, wieder sonntags zu öffnen. Diese Entscheidung gilt ab dem 26. April bzw. 10. Mai. Der LCGB ist entschieden gegen die neuerliche Sonntagsöffnung! Tatsächlich befindet sich Luxemburg noch immer in einer Zeit der Einschränkungen, und der LCGB hält diese Entscheidung für unverantwortlich!

Da die Regierung und die obersten Gesundheitsbehörden des Landes für die Bewältigung dieser Krise verantwortlich sind, besteht der LCGB darauf, dass die Arbeitgeber die Empfehlungen und Entscheidungen der Behörden respektieren. Bis heute sind die Lockerungsphasen nur vage umrissen, sollten wir die Ereignisse nicht überstürzen und das Risiko eines zweiten Epidemiehöhepunkts nicht erhöhen!

Der LCGB bedauert, dass die guten Absichten der Handelsmarken, ihre Betriebe während dieser Krise sonntags zu schließen, nur von kurzer Dauer waren. Für den LCGB ist es nach wie vor unerlässlich, die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten! Diese darf nicht aufgrund wirtschaftlicher Interessen in Frage gestellt werden!

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