Die Regierung hat angekündigt, dass ein Mundschutz bei jeglichem Kontakt mit Personen unter 2 Metern ab Montag, dem 20. April 2020, obligatorisch ist. Dies ist der Fall beim Einkaufen (im Supermarkt oder auf dem Markt), bei Post- und Bankbesuchen, im öffentlichen Transport, auf der Arbeit usw.
Bei einem Mundschutz muss es sich nicht um eine Schutzmaske handeln. Ein Schal, ein Buff oder ähnliches kann dabei als ein mechanischer Mundschutz gelten und soll andere Personen vor Tröpfchen schützen, die vom Träger abgegeben werden (Husten, Niesen).
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