Die Regierung hat angekündigt, dass ab dem 20. April die erste Phase der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeiten beginnt. Zu den Tätigkeiten, die wieder aufgenommen werden, gehört der Bausektor.
Der LCGB ist jedoch der Ansicht, dass jede Wiederaufnahme der Tätigkeit Bestimmungen und Maßnahmen unterliegen muss, die den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Der LCGB begrüßt die Entscheidung, dass eine Arbeitsgruppe, der Vertreter der Gewerbeaufsicht, des Gesundheitsministeriums, des Arbeitsministeriums, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften angehören, bis am kommenden Freitag eine großherzogliche Verordnung ausarbeitet. Der LCGB setzt sich dafür ein, dass in dieser großherzoglichen Verordnung alle Regeln und Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie die den Arbeitnehmern für die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel ausdrücklich aufgeführt werden.
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