Exit-Strategie: Die Krise sicher überwinden und Luxemburg und seine Arbeitnehmer für morgen stärken!

Nach der Regierungsankündigung über die in Kürze folgende Vorlage ihrer Exit-Strategie für die aktuelle Gesundheitskrise, betont der LCGB die Wichtigkeit eines Übergangs vom Lockdown zu einer wirksamen sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Pandemiekontrolle und -management. Die Regierung muss eine kohärente Strategie entwickeln, um das Großherzogtum und seine Arbeitnehmer nach dieser Krise zu stärken und die Gesundheit aller Bürger zu schützen.

Vor allem muss die Wiederaufnahme der Tätigkeiten unter Wahrung der Gesundheit aller erreicht werden. Die verschiedenen Wirtschafts- und Industriezweige sollten ihre Aktivitäten nach dem Prinzip „Wiedereröffnung und Intensivierung der Aktivitäten entsprechend der Wirksamkeit und Bandbreite der bestehenden Schutzmaßnahmen“ schrittweise wieder aufnehmen. Um einen kontrollierten Übergang zu gewährleisten, fordert der LCGB die Regierung auf

  • klare und präzise Sicherheitsregeln zu definieren, nach denen die Unternehmen arbeiten können;
  • die notwendige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung zu stellen;
  • sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorschriften strikt umgesetzt werden.

Um die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden zu schützen und das Wiederaufflammen einer Infektionswelle zu verhindern, fordert der LCGB außerdem einen obligatorischen COVID-19-Test vor jeder Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Im Hinblick auf die luxemburgische Wirtschaftslage begrüßt der LCGB das Finanzpaket der Regierung zur Unterstützung der nationalen Wirtschaft, weist jedoch darauf hin, dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer gewahrt bleiben müssen. Kein Arbeitnehmer darf auf der Strecke bleiben! Der LCGB wird in diesem Zusammenhang keine Entlassungen akzeptieren und fordert die Verlängerung der staatlichen Maßnahmen nicht nur bis zum Ende der Krise, sondern bis die letzten Folgen der Krise vorüber sind, um die allgemeinen wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern. Mehr denn je muss verhindert werden, dass die Beschäftigten des Privatsektors den Preis sowohl der Gesundheitskrise als auch der damit verbundenen sozialen Krise zahlen müssen.

In den Augen des LCGB birgt diese Krise aber auch Chancen. Für den LCGB ist es jetzt wichtiger denn je, die Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer für die Zeit nach der Krise zu stärken! Der LCGB fordert die Regierung daher auf, die kürzlich eingeführten Maßnahmen zu bewerten und die richtigen Lehren und Schlussfolgerungen schon heute für morgen zu ziehen. In der Tat sind seit der Ausrufung des Krisenzustands zahlreiche großherzogliche Regelungen aufgrund von Dringlichkeit entstanden, oftmals in Übereinstimmung mit langjährigen Forderungen des LCGB, insbesondere:

 

Kurzarbeit

Obwohl die Kurzarbeit eine der wichtigsten Maßnahmen ist, um gestärkt aus dieser Krise hervorzugehen, kann diese Maßnahme für den LCGB kaum als ausreichend angesehen werden. Der LCGB fordert von der Regierung weiterhin eine 100-prozentige Lohngarantie bei Kurzarbeit aufgrund von COVID-19. Für die Zeit nach der Krise fordert der LCGB eine allgemeine Verbesserung des Arbeitslosengeldes, indem sichergestellt wird, dass das Arbeitslosengeld für die gesamte Entschädigungsdauer 90% des letzten Arbeitsentgelts mit der Höchstgrenze entsprechend des Spitzenbeitragssatzes (das Fünffache des sozialen Mindestlohns).

 

Begrenzung auf 78 Krankheitswochen

Um alle Beschäftigten vor einer automatischen Beendigung ihres Arbeitsvertrages während der Gesundheitskrise zu schützen, wurde für diese Zeit die Begrenzung auf 78 Krankheitswochen ausgesetzt. Der LCGB fordert weiterhin die dauerhafte Aufhebung der 78-Wochen-Grenze, da nur so sichergestellt werden kann, dass schwerkranke Menschen nie wieder mit existenziellen Problemen konfrontiert werden. Die Mitarbeiter müssen so lange krankgeschrieben bleiben, bis sie wieder in der Lage sind, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder ihnen eine Invalidenrente zugesprochen wird.

 

Sozialer Mindestlohn

Seit Jahren setzt sich der LCGB für eine deutliche Erhöhung des sozialen Mindestlohns ein, da die Begünstigten von Monat zu Monat darum kämpfen, über die Runden zu kommen. Der LCGB begrüßt, dass die Kurzarbeit aufgrund von COVID-19 diese Arbeitnehmer nicht weiter benachteiligt hat, indem die Zahlung des sozialen Mindestlohns (ohne Anwendung der 80 %-Schwelle) garantiert wurde. Der LCGB fordert die Regierung jedoch auf, diese Reaktionsschnelligkeit beizubehalten, um die bisherige langsame Umsetzung der Erhöhung des sozialen Mindestlohns zu überwinden. Die Begünstigten leben seit langem unter der Armutsgrenze und benötigen sofortige Hilfe, um zu verhindern, dass die Krise dieses Phänomen weiter verstärkt. Eine neue soziale Krise muss um jeden Preis vermieden werden.

 

Sozialpläne und Insolvenzen

In dem Wissen, dass das Risiko möglicher Sozialpläne oder Insolvenzen angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Gesundheitskrise steigt, bekräftigt der LCGB seine Forderung nach einer Stärkung der Lohnrechte, insbesondere auch das Recht auf Arbeitslosenunterstützung ab dem Tag des Konkurses. Eine Anpassung des rechtlichen Rahmens ist unerlässlich, um die Existenz und den Lebensstandard der Beschäftigten von Unternehmen zu sichern, die in Konkurs gehen oder einen Sozialplan umsetzen.

 

Arbeitsorganisation – 60 Stunden/Woche

Während der Krise ist eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden (60 Stunden pro Woche), möglich, begrenzt auf Unternehmen, deren Tätigkeiten unerlässlich sind, sofern die Personalvertretung eine positive Stellungnahme abgibt oder die beiden repräsentativen Gewerkschaften zustimmen. Der LCGB fordert im Falle einer Lockerung der Einschränkungen und einer allmählichen Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeiten die sofortige Rücknahme dieser Maßnahme, um zu verhindern, dass andere Unternehmen mit nicht wesentlichen Tätigkeiten von dieser Maßnahme Gebrauch machen, um etwaige Verzögerungen aufzuholen.

 

Digitalisierung von Dienstleistungen

Der LCGB begrüßt auch die rasche Einführung vereinfachter digitaler Dienste bei der ADEM oder auf Gesundheitsebene, um nur einige Beispiele zu nennen. Um den permanenten Veränderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden, fordert der LCGB, dass diese Dienstleistungen, sei es die Online-Telefonberatung, die digitale Patientenakte, das ADEM-Registrierungsverfahren usw., für die Zeit nach der Krise generell beibehalten und konsolidiert werden. Dadurch kann die administrative Vereinfachung beschleunigt und die Verwaltung des Großherzogtums entsprechend der 4.0-Welt gestaltet werden.

 

Wie­dereingliederungsstelle

In diesem Zusammenhang betont der LCGB erneut seine Forderung nach der Schaffung von Strukturen zur Verwaltung des Personalüberhangs vergleichbar mit der Wie­dereingliederungsstelle (CDR) anderer Wirt­schaftsbereiche, um Menschen, die Opfer einer Kündigung geworden sind, zu betreuen.

 

Kollektivurlaub – Baugewerbe

Da der LCGB weder das Ausmaß noch die vollen Auswirkungen dieser Gesundheitskrise kennt, auf die wahrscheinlich eine Wirtschaftskrise folgen wird, ist er der Ansicht, dass es derzeit zu früh ist, spezifische Maßnahmen zur Arbeitsorganisation zu erörtern, sei es für den Bausektor oder einen anderen Sektor. Vor allem der Verlauf eines kontrollierten Übergangs und die wirtschaftlichen Auswirkungen müssen genau beobachtet und analysiert werden.

 

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