Als Teil der Regierungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wurde ein bezahlter Urlaub zur Unterstützung der Familie eingeführt. Mit diesem Urlaub soll privatwirtschaftlich angestellte Arbeitnehmern und Selbständigen geholfen werden, die aufgrund der Schließung einer Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung oder für ältere Menschen gezwungen sind ihre Arbeit einzustellen, damit sie einen Erwachsenen mit einer Behinderung oder eine ältere Person, die in ihrem Haushalt lebt, betreuen können.
Bisher gab es keinen spezifischen Urlaub für Personen, die eine erwachsene pflegebedürftigen Person, mit der sie zusammenleben, betreuen.
Die Dauer des Urlaubs zur Unterstützung der Familie geht nicht über den Krisenzustand hinaus und endet sobald die zugelassene Struktur den Minister über die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit oder eines Teils ihrer Tätigkeit informiert. Der Urlaub kann unter den Mitgliedern eines Haushalts aufgeteilt, aber nicht gleichzeitig von ihnen in Anspruch genommen werden. Die Maßnahme gilt rückwirkend zum 18. März 2020.
Der privatwirtschaftliche Arbeitnehmer oder der Selbständige muss beim Ministerium für Familie, Integration und die Großregion eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Urlaubs zur Unterstützung der Familie beantragen. Diese Bescheinigung ist einem ärztlichen Attest in Bezug auf den Arbeitgeber und der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) gleichgestellt. Die Bescheinigung ist unverzüglich an den Arbeitgeber und die CNS zu schicken.
Der Antrag auf Bescheinigung kann auf der Website des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion oder auf guichet.lu heruntergeladen werden.
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