Haushaltsangestellte dürfen ihre Arbeit nicht verweigern, wenn kein Krankenschein vorliegt. Sie können sich jedoch auf die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers berufen, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Privatperson kann sich also für eine Freistellung von der Arbeit bei voller Lohnfortzahlung entscheiden. Die Privatperson darf weder Urlaub gewähren noch auf Kurzarbeit zurückgreifen.
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