Drei neue Rechtsvorschriften wurden in die medizinische Nomenklatur aufgenommen, um die Telekonsultation mit einem Arzt, Zahnarzt oder einer Hebamme (Telefonanruf oder Videokonferenz) zu ermöglichen.
Der Tarif für die Telekonsultation eines Arztes beträgt 47,30 €, der eines Zahnarztes 33,90 € und der einer Hebamme 26,51 €.
Die CNS erstattet dem Versicherten 100% der Kosten der drei Telekonsultationen.
Jeder Patient, ob er an einer akuten oder chronischen Krankheit leidet, kann auf die Telekonsultation zurückgreifen.
Die Telekonsultation ermöglicht es einem Arzt, aus der Ferne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Rezept auszustellen.
Die Entscheidung, eine Telekonsultation durchzuführen, liegt jedoch im Ermessen des Arztes.
Um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, muss der Arzt, der diese Telekonsultation durchführt, den Patienten kennen.
Die Agentur eSanté hat eine kostenlose Audio- bzw. Video-Telekonsultationsplattform namens “eConsult” (https://econsult.esante.lu/de/) eingerichtet. Sie kann per Mobiltelefon, Tablet oder PC konsultiert werden. Die Plattform “eConsult” ermöglicht es den Versicherten auch, alle wichtigen Dokumente per E-Mail zu erhalten:
- Abrechnung,
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
- verschreibungspflichtige Medikamente,
- Verschreibung für Laboranalysen
- Überweisung an die Versorgungszentren.
Die Plattform “eConsult” übermittelt automatisch die Abrechnung und den Arbeitsunfähigkeitsnachweis an die CNS übermittelt und ein Rezept wird elektronisch an eine Apotheke Ihrer Wahl geschickt. Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber immer vom Versicherten zugesandt werden.
Ein erläuterndes Video finden Sie online https://youtu.be/BKqmiYgvH5U
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