Infolge der Gesundheitssituation aufgrund der COVID-19-Krise und den verschiedenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus werden viele belgische und französische Grenzarbeiter in den kommenden Tagen und Wochen mehr Telearbeit leisten müssen.
Da die derzeitige Situation aufgrund des Coronavirus einen Fall von höherer Gewalt darstellt, haben die französischen, belgischen und luxemburgischen Behörden vereinbart, dass seit Samstag, dem 14. März 2020 die Anwesenheit eines Arbeitnehmers zur Ausübung seiner Tätigkeit zu Hause bei der Berechnung der geltenden Toleranzschwellen von 29-Tage (Frankreich) bzw. 24-Tage (Belgien) nicht berücksichtigt werden. Diese Maßnahme ist bis auf weiteres anwendbar.
Die spezifischen Bedingungen für die Anwendung dieser Beschlüsse, die am 14. März 2020 in Kraft getreten sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
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