Coronavirus-News: Isolation oder Quarantäne

Die Selbstisolierung gilt für Personen, die Krankheitssymptome haben, welche mit COVID-19 kompatibel sind, deren Infektion aber nicht bestätigt ist.  Sie sollten ab dem Auftreten der Symptome 7 Tage lang zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen Menschen möglichst vermeiden. Sobald die Symptome abgeklungen sind, sollte die betroffene Person weitere 24 Stunden zu Hause bleiben.

Eine Selbstquarantäne gilt für Personen, die intimen Kontakt hatten oder die im gleichen Haushalt leben wie eine Person, deren Infektion bestätigt wurde. Sie müssen ab der Diagnose des bestätigten Falls sieben Tage zu Hause bleiben.  Während dieser Zeit sollte der Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden.  In den sieben Tagen nach einer Selbstquarantäne sollte eine Selbstkontrolle durchgeführt werden.

Die Selbstüberwachung dauert 14 Tage und gilt für Personen, die sich wahrscheinlich durch den Kontakt mit einer kranken Person mit dem Virus infiziert haben. Das Ziel der Selbstkontrolle besteht darin, Symptome einer Infektion zu erkennen, sobald sie auftreten.  Die Person, die sich selbst überwacht, misst zweimal täglich ihre Temperatur und stellt sicher, dass sie keine Atemprobleme oder Husten hat. Während der Selbstüberwachung können die normalen Aktivitäten fortgesetzt werden.

Eine offiziell angeordnete Quarantäne kann nur von der Gesundheitsinspektion (oder einer ähnlichen ausländischen Behörde) beschlossen werden.

Im Falle einer offiziellen Isolierung oder Quarantäne erhält der Versicherte eine Bescheinigung der Gesundheitsinspektion (oder einer ähnlichen ausländischen Behörde), die als Krankenschein von der CNS und vom Arbeitgeber anerkannt wird.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber und der CNS vor Ablauf des dritten Tages diese Bescheinigung der Gesundheitsinspektion (oder einer ähnlichen ausländischen Behörde) vorlegen. Das gleiche gilt für Krankenscheine, die per Telekonsultation ausgestellt wurden.

Während der Isolations- oder Quarantänezeit, die durch eine Bescheinigung oder einen Krankenschein belegt sind, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld und ist vor Entlassung geschützt.

 

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Um die Präventionsmaßnahmen gegen den Corona-Virus COVID-19 zu unterstützen und aus Sorge um die Gesundheit unserer Mitglieder, schränkt der LCGB die persönlichen Konsultationen ein und verstärkt seine Hotline und E-Mail-Beratung.

Deshalb bleiben ab sofort alle Info-Center bis auf Weiteres geschlossen.

Die Berater antworten Ihnen gerne per Telefon oder E-Mail auf Ihre Fragen.

Tel.: +352 49 94 24-222 | E-Mail : infocenter@lcgb.lu

Info-Center Esch/Alzette – Tel.: +352 54 90 70-1
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