Um verheiratete Grenzgänger über die verschiedenen Steuermethoden und das Ausfüllen der Steuererklärung zu informieren, organisierte der LCGB am 18. Februar 2020 einen Informationsabend in Thionville. Bei dieser Gelegenheit erinnerte der LCGB daran, dass verheiratete nichtansässige Steuerpflichtige grundsätzlich in Steuerklasse 1 besteuert werden und nur auf Antrag und wenn sie eine der Gleichstellungsbedingungen erfüllen, mit einem globalen Steuersatz besteuert werden können, der auf der Grundlage der Steuerklasse 2 berechnet wird. In diesem Fall sind verheiratete Grenzgänger verpflichtet, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben.
Der LCGB bietet seinen Mitgliedern Unterstützung bei der Erstellung von Steuererklärungen bzw. eine Simulation zur Ermittlung der vorteilhaftesten Besteuerungsmethode an.
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