Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist heute eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen: Laut UNO hat jede dritte Frau auf der Welt irgendwann in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten.
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordern die luxemburgischen Gewerkschaften und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) die Europäische Kommission auf, Frauen vor Gewalt, egal ob zu Hause oder am Arbeitsplatz, in allen Ländern der Europäischen Union zu schützen.
Gewalt an Frauen endet nicht an der Haustür. Körperliche und psychische Gewalt treten auch am Arbeitsplatz auf, unabhängig von Alter, Branche, Beruf und Bildungsstand. Einige Arbeitsplätze sind jedoch besonders anfällig, wie Krankenpflegerinnen, Lehrerinnen, Pflegekräfte, Reinigungskräfte, Hotel- und Hausangestellte.
Aus diesem Grund unterstützen die luxemburgischen Gewerkschaften an diesem wichtigen Tag die Initiative des EGB gegen Gewalt an Frauen. Um ein deutliches Signal zu setzen, richteten sich Gewerkschaftsführerinnen aus vielen EU-Ländern gemeinsam mit einem Schreiben an die Europäische Kommission und forderten sie auf, mehr zur Bekämpfung von Gewalt zu tun.
Die Gewerkschaftsvertreterinnen fordern die Ratifizierung des neuen ILO-Übereinkommens 190 zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt durch alle EU-Mitgliedstaaten, den Beitritt der EU zur Instanbul-Konvention und die Ratifizierung der Instanbul-Konvention durch alle Mitgliedstaaten. Das ILO-Übereinkommen unterstützt die Bemühungen von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und anderen Organisationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch in der Arbeitswelt, erheblich.
Ziel des Übereinkommens 190 ist das Recht Aller auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Daher sollten die Regierungen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gegebenheiten sowie in Absprache mit den repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen einen umfassenden, integrierten und geschlechtsspezifischen Ansatz zur Vermeidung und Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verfolgen.
Hauptpunkte des Übereinkommens sind:
- gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung
- Ergreifung von relevanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung
- umfassende Strategie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung
- Zugang zu rechtlichen Mitteln und Regressansprüche sowie die Unterstützung der Opfer
- Einführung von Sanktionen
- Entwicklung von Instrumenten, Leitlinien und Aktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Sicherstellung von wirksamen Mitteln zur Untersuchung in Fällen von Gewalt und Belästigung, auch durch die Arbeitsaufsicht oder andere einschlägige Stellen.
Die luxemburgischen Gewerkschaften fordern die luxemburgische Regierung daher auf, so bald wie möglich das neue ILO-Übereinkommen anzunehmen, das auf der letzten Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2019 in Genf angenommen wurde.
Zu Ihrer Information finden Sie im Anhang das Schreiben der Gewerkschaftsführerinnen an Kommissionspräsidentin Ursula VON DER LEYEN und die designierte Kommissarin Helena DALLI, zuständig für Gleichstellung in der Europäischen Kommission.
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