Am 05. Juli 2019 begleitete der LCGB-Gewerkschaftsvertreter für den Bereich der Wach- und Sicherheitsdienste Paul GLOUCHITSKI den ständigen Delegierten von G4S Cédric CHOPINEAUX zu verschiedenen Standorten, um die Meinungen der Arbeitnehmer zu den verschiedenen Vereinbarungen einzuholen, die im Rahmen der Erneuerung des Kollektivvertrags ausgehandelt wurden. Zu diesen Vereinbarungen gehören:
- Erhöhung der Lohntabelle um 1,5% am ersten Tag des 2. Monats nach Unterzeichnung des Kollektivvertrags;
- entweder eine Erhöhung der Lohntabelle um 1% zum 1. Januar 2021 oder die Erhöhung des sozialen Mindestlohns (je nachdem was besser ausfällt);
- ab dem 1. Januar 2022 werden alle automatischen Erhöhungen des sozialen Mindestlohns gemäß Artikel L. 222-4 des Arbeitsgesetzbuches automatisch in der Lohntabelle des Kollektivvertrags berücksichtigt;
- zusätzliche Pflichtweiterbildungen von 1% der Lohnsumme;
- eine Einmalprämie von 75 € bei Hochzeit oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft (PACS), aktuell nur 74,37 € bei Hochzeit;
- Erhöhung der Hundeführerprämie um 10,00 € pro Arbeitstag (derzeit eine Pauschalprämie von
5,00 €/Tag); - Erhöhung der Geldtransportprämie um 1,00 €/Stunde (derzeit 0,60 €/Stunde);
- Reduzierung der Arbeitszeit von Montag bis Sonntag) auf maximal 48 Stunden pro Woche (aktuell 56 Stunden)
- die Anzahl der Arbeitsunterbrechungen während eines Tages ist auf eine (1) begrenzt und darf 2 Stunden (statt aktuell 3 Stunden) nicht überschreiten.