Nach dem Scheitern der Verhandlungen über den Kollektivvertrag für die Mitarbeiter von ArcelorMittal Luxembourg SA fand am 5. Juni 2019 in Anwesenheit von Mitgliedern des ONC, der Geschäftsleitung von ArcelorMittal sowie Gewerkschaftsvertretern des LCGB und OGBL die erste Sitzung beim Nationalen Schlichtungsamt (ONC) statt.
Zur Erinnerung: Der LCGB hatte am 19. September 2016 die Aufnahme der Verhandlungsgespräche angefragt. Infolge dessen fand am 14. Dezember 2016 eine erste informative Sitzung über die wirtschaftliche und soziale Lage des Unternehmens statt.
Anschließend gab es 11 Verhandlungsrunden, ohne dass ein Kompromiss erzielt werden konnte. Das letzte Angebot des Arbeitgebers war eine lineare Erhöhung von 0,5% für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ohne Bedingungen und eine Prämie von 150 € für jedes Jahr der Laufzeit der Vereinbarung.
2 Jahre und 2 Monate nach Ablauf des Kollektivvertrags müssen wir jedoch feststellen, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Bei dieser ersten Sitzung beim ONC wurden beide Parteien aufgefordert, ihre Argumente vorzutragen, damit der Schlichter einen Kompromiss finden kann.
Der LCGB machte von Anfang an deutlich, dass der ursprüngliche Forderungskatalog unter Berücksichtigung der Unternehmenssituation Ende 2016 erstellt wurde. Nach den Gesprächen forderte der Schlichter des ONC die Parteien auf, den Dialog wieder aufzunehmen und die Verhandlungen im Hinblick auf eine endgültige Einigung fortzusetzen.
Daher ist eine erneute Verhandlungssitzung für den 25. Juni 2019 geplant, zu der die Arbeitgeberseite voraussichtlich einen neuen Vorschlag unterbreiten wird, der hoffentlich unseren Erwartungen und denen der Mitarbeiter entspricht. Wenn keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, ist eine zweite Sitzung beim Schlichtungsamt für den 11. Juli 2019 geplant.
Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften sind die Einführung eines regelmäßigen Urlaubsgeldes über die Dauer der Vereinbarung von 500 € brutto pro Jahr unter Beibehaltung linearer Erhöhungen
- von 1% zum 01.01.2019,
- von 1% zum 01.01.2020 und
- von 1% zum 01.01.2021,
die leider bereits weit unter den ursprünglichen Anforderungen des LCGB liegen.
Für den LCGB steht die Existenz der betroffenen Mitarbeiter und die Verteidigung ihrer Interessen immer im Vordergrund.
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