Den 7. und 8. Mai, haben die Gewerkschaften ALEBA, OGBL Secteur Financier und LCGB- SESF die Arbeitgeberverbände ABBL und ACA getroffen, da letztere ihren Mitgliedern zuvor geraten hatten, nicht allen ihren Beschäftigten im Banken- und Versicherungssektor den zusätzlichen Urlaubstag (26. Urlaubstag) zuzugestehen.
Die Gewerkschaften ALEBA, OGBL Secteur Financier und LCGB- SESF erinnerten bei dem Treffen die ABBL und ACA daran, dass das Gesetz vom 25. April 2019 eindeutig vorschreibt, dass „die Urlaubsdauer mindestens sechsundzwanzig Werktage pro Jahr beträgt, unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers“ (L 233-4). Angesichts dessen kommt es nicht infrage, dass Arbeitnehmer, die älter als 45/50 Jahre sind, nicht auch in den Genuss des vom Gesetz vorgesehenen zusätzlichen Urlaubstags kommen, zumal sich Gewerkschaften und Arbeitgeber seit vielen Jahren in den Tarifverträgen in den beiden Sektoren für günstigere Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer eingesetzt haben.
Diese vermessene Interpretation des Gesetzes und der Tarifverträge, diese unerklärliche und dogmatische Weigerung, allen einen zusätzlichen Urlaubstag zuzugestehen, trotz der Klarheit des Gesetzestexts, stellt nicht nur einen Akt der Willkür, sondern auch einen Vertrauensbruch zwischen den Sozialpartnern dar, eine Ablehnung des Geists, in dem die jüngsten Tarifverträge verfasst sind und die zum Ziel hat, den Banken- und Versicherungssektor attraktiv zu gestalten, aber auch und vor allem eine diskriminierende Maßnahme gegenüber den Arbeitnehmern, die älter als 45/50 Jahre sind.
Die Gewerkschaften erinnern ferner daran, dass in den Tarifverträgen für die Banken und Versicherungen tatsächlich zusätzliche Urlaubstage festgeschrieben sind („Ruhetage“ genannt), die jedoch:
- einerseits eine Kompensation für historische Feiertage (Rosenmontag, Kirmesmontag und 2. November) sind, die auf Ersuchen der Arbeitgeber abgeschafft und durch frei verfügbare Urlaubstage ersetzt wurden, was den Bedürfnissen der Finanzbranche besser entsprach;
- und andererseits eine Kompensation für die von den Arbeitgeberverbänden geforderte Beibehaltung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, obwohl die Gewerkschaften eine niedrigere Wochenarbeitszeit verlangten, und für den Verzicht auf lineare Lohnsteigerungen in den früheren Tarifverträgen.
Es kann also keinesfalls von „38,5 Urlaubstagen“ die Rede sein, wie dies Anfang Mai in der Presse von der ABBL wahrheitswidrig und berechnend behauptet wurde.
Die Gewerkschaften ALEBA, OGBL Secteur Financier und LCGB- SESF werden nun die Arbeitnehmer der Banken- und Versicherungsbranche über die für sie nachteilige Situation informieren, die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten und Aktionen in den Unternehmen starten.
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