Die Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs in Luxemburg

Zielgruppe

Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, sofern diese keinen Adoptionsurlaub genommen haben. Arbeitnehmer, die sich entweder aufgrund ihres Arbeitsvertrags oder eines Teilzeitelternurlaubs in Teilzeit befinden.

Dauer des Urlaubs

10 Tage, die bei Nichteinhaltung der Meldefrist auf 2 Tage verringert werden können.

Bei Mehrlingsgeburten kann nur einmal Vaterschaftsurlaub genommen werden, da das Ereignis, das den Urlaub begründet, die Geburt ist.

Wann kann der Urlaub genommen werden?

Der Urlaub muss nach den Wünschen des Arbeitnehmers gewährt werden, sofern keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Die 10 Tage Urlaub können mit dem Einverständnis des Arbeitgebers aufgeteilt werden, müssen aber innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt/Adoption genommen werden.

Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einigen, muss der Urlaub in einem Zuge und unmittelbar nach der Geburt/Adoption genommen werden.

Muss der geplante Vaterschaftsurlaub wegen einer Frühgeburt verschoben werden und fällt mit einem normalen Urlaubszeitraum zusammen, wird dieser durch die Dauer des Vaterschaftsurlaubs unterbrochen.

Meldefrist

Der Arbeitnehmer muss einen schriftlichen Antrag mit dem voraussichtlichen Datum, an dem er den Urlaub nehmen möchte, mindestens 2 Monate im Voraus beim Arbeitgeber einreichen. Der Antrag muss so zugestellt werden, dass ein Nachweis über die Einhaltung der Frist möglich ist.

Dem schriftlichen Antrag muss zudem eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungs-/Adoptionstermins beigefügt werden.

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