Am 27. Februar 2019 traf sich der LCGB mit dem Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zu einem Meinungsaustausch über die Punkte im Koalitionsprogramm zur Sozialversicherung. Der LCGB stellte eine Reihe von Forderungen nach einem besseren Arbeitnehmerschutz bei Krankheit und notwendigen Verbesserungen bei Kranken- und Rentenversicherung vor.
Die Verlängerung der gesetzlichen Grenze von 52 auf 78 Wochen Krankheit ist eine leichte Verbesserung für die Arbeitnehmer, löst aber nicht das Problem aber grundsätzlich nicht. So riskieren schwerkranke Arbeitnehmer noch immer die automatische Kündigung ihres Arbeitsvertrages nach Ablauf der 78 Wochen Krankheit und geraten dadurch aufgrund eines rechtlichen Mechanismus, der nur als soziales Fallbeil bezeichnet werden kann, in eine prekäre Lage. Aus diesem Grund fordert der LCGB weiterhin die vollständige Abschaffung dieser gesetzlichen Grenze für Arbeitnehmer des Privatsektors. Diese Forderung ist umso wichtiger geworden, da das Gesetz nun unterschiedliche Grenzen für Arbeitnehmer (78 Wochen) und Selbständige (52 Wochen) vorsieht. Schlimmer noch, der Sonderurlaub aus familiären Gründen, wenn das Kind an einer besonders schweren Krankheit oder Behinderung leidet, ist weiterhin noch auf 52 Wochen begrenzt. Für den LCGB sind solche Ungleichheiten inakzeptabel.
Der LCGB erinnerte auch daran, dass endlich die Aufgabenbereiche des medizinischen Kontrolldienstes und des Arbeitsmediziner geklärt werden müssen, um widersprüchlichen Meinungen ein Ende zu setzen. Im Falle, dass ein Arbeitnehmer durch den medizinischen Kontrolldienst für arbeitsfähig erklärt, durch den Arbeitsmediziner aber bestätigt wird das dieser nicht in der Lage ist an seine letzte Stelle zurückzukehren, bleibt er ohne Einkommen, da er weder Krankengeld noch Gehalt erhalten darf.
Im Bereich der Krankenversicherung fordert der LCGB, dass endlich die von der Quadripartite 2016 und 2017 beschlossenen Erhöhungen der Erstattungen für Zahnpflege und Sehhilfen umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen die Diskussionen über zusätzliche Leistungen für die Versicherungsnehmer, insbesondere im Bereich der Prävention, fortgesetzt werden.
Im Bereich der Rentenversicherung übersteigt die Höhe der Rücklagen derzeit die Höhe der Jahresleistungen um mehr als das 4,5-fache. Auf dieser Grundlage ist eine Verbesserung des Rentenniveaus nicht nur möglich, sondern für den LCGB mehr als notwendig. Analog zur prognostizierten Erhöhung des sozialen Mindestlohns plädiert der LCGB für eine weitere Rentenanpassung zum Ausgleich der Verluste durch frühere Änderungen der Rentenanpassungen. Für den Zeitraum 2012-2017 entspricht dieser Verlust für jeden Rentner ungefähr dem aktuellen Bruttobetrag einer Monatsrente.
In diesem Zusammenhang fordert das LCGB weiterhin die Abschaffung des gesetzlichen Automatismus zur Änderung der Rentenanpassungen (vgl. die Begrenzung der Anpassung auf 50%) oder die Abschaffung der Jahresabschlusszulage, sobald die jährlichen Einnahmen basierend auf einem Beitragssatz von 24% (aktuell) die Ausgaben nicht mehr decken.
Schließlich unterstützt der LCGB die Einführung eines öffentlichen Zusatzrentensystems (2. Säule), die es jedem Versicherten ermöglicht, seine Rente bei Bedarf zu erhöhen und auch, dass Studienjahre als Beitragsjahre berücksichtigt werden.
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