Seit dem 1. Januar 2019 beträgt der unqualifizierte soziale Mindestlohn 2.071,10 € brutto, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der direkten Steuern einem Einkommen von 1.781,69 € netto in der Steuerklasse 1 (ohne Reisekosten) entspricht. Für den LCGB reicht diese Anpassung jedoch nach wie vor nicht aus, um den sozialen Mindestlohnverdienern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der LCGB bedauert insbesondere, dass die von der Regierung seit Dezember 2018 angekündigte Nettoerhöhung um 100 EUR scheinbar nicht schnell zu erreichen ist.
Seit vier Jahren setzt sich der LCGB für eine deutliche Erhöhung des sozialen Mindestlohns ein und fordert seine volle Steuerbefreiung. Eine solche Befreiung im Zuge der letzten Steuerreform hätte ab Januar 2017 einen Gewinn von 80 € netto ermöglicht, wäre aber immer noch nicht ausreichend gewesen, um den sozialen Mindestlohn über die damalige Armutsgefährdungsschwelle (1.763 € netto pro Monat) anzuheben.
Der LCGB setzt sich zudem für eine Erhöhung der Steuergutschriften für diese Einkommensgruppe ein, um die Lücke zwischen dem Netto-Mindestlohn und der Armutsgrenze zu schließen. Nach Berechnungen des LCGB ist eine Nettoerhöhung von mindestens 136 € erforderlich, um die dadurch Begünstigten aus dem Armutsrisiko herauszuholen.
Die Erhöhung des sozialen Mindestlohns um 1,1% zum 1. Januar 2019, die nach Art. L.222-2 des Arbeitsgesetzbuches zur Anpassung des sozialen Mindestlohn an die Einkommensentwicklung alle zwei Jahre, hat die Kluft zwischen dem sozialen Mindestlohn und der aktuellen Armutsgrenze (1.804 € netto, berechnet auf der Grundlage der Löhne von 2015) nicht beseitigt. Die Lücke liegt weiterhin bei 28,55 € netto pro Monat. Die neue Erhöhung um 0,9%, die rückwirkend für den 1. Januar 2019 geplant ist, wird diese Lücke auf 7,11 € netto pro Monat verringern.
Angesichts der Tatsache, dass der soziale Mindestlohn die Armutsgrenze nicht überschreiten wird und, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen für eine Nettoerhöhung von 100 € inhaltlich und zeitlich noch sehr vage sind, verlangt die Regierung von sozialen Mindestlohnverdienern, die jeden Monat darum kämpfen, über die Runden zu kommen, definitiv viel Geduld.
Für den LCGB ist diese langsame Umsetzung einer Neubewertung des sozialen Mindestlohns mehr als bedauerlich und hätte bereits seit mindestens Januar 2017 behoben werden können. Während die sozialen Mindestlohnverdiener seit Jahren unterhalb der Armutsgrenze leben, deuten aktuelle sozioökonomische Analysen auf einen Anstieg der Armutsgefährdungsquote in Luxemburg hin (von 16,5% auf 18,7% in einem Jahr nach den neuesten STATEC-Zahlen, veröffentlicht im Oktober 2018). Die Regierung muss daher in dieser Frage dringend handeln.
Im Interesse aller Beteiligten fordert der LCGB die Regierung auf, diese Angelegenheit nicht weiter hinauszuzögern. Mehr denn je fordert der LCGB die rasche Umsetzung einer vollständigen Steuerbefreiung des sozialen Mindestlohns, damit die Begünstigten endlich dem Armutsrisiko entkommen können.
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