Die Steuerreform, deren Bestimmungen für nicht-ansässige Steuerpflichtige am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind, hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast verheirateter steuerpflichtiger Grenzgänger. Letztere werden von nun an automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft und können nur noch auf Antrag nach Steuerklasse 2 besteuert werden, sofern sie ihr gesamtes Einkommen bei der luxemburgischen Steuerverwaltung offenlegen und eine Schwellenbedingung erfüllen. Für belgische Grenzgänger heißt dies, dass das luxemburgische Einkommen 50 % aller Einkommen des Haushalts übersteigt.
Am 21. November 2018 organisierten der LCGB und die CSC einen Informationsabend über die Bestimmungen für nicht-ansässige Steuerpflichtige. Zirka 100 Personen informierten sich bei dieser Gelegenheit insbesondere über die Steuererklärungen für 2018. Der LCGB bietet seinen Mitgliedern kostenlose Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung und einer Simulation der Individualbesteuerung an.
Im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Zugang verheirateter nicht-ansässiger Steuerpflichtiger zur Steuerklasse 2 hält der LCGB an seiner Position fest, dass das luxemburgische Steuerrecht diskriminierend ist und geändert werden muss. Für den LCGB ist die Abschaffung jeglicher gesetzlicher Schwellenbedingungen die einzige gerechte Lösung.
Zurück zur Übersicht