Editorial « Soziale Fortschrëtt »: Digitalisierung – Neudefinition unserer Gesellschaft und Arbeit (I)

Zukunft Arbeit: Sozialdumping oder neue attraktive Beschäftigungsformen?

 

Die Digitalisierung wird vieles verändern. Technologieumbrüche werden sehr zwiespältig wahrgenommen. Während die neueste Smartphonegeneration mit Begeisterungsstürmen gefeiert wird, führt die um sich greifende Digitalisierung der Betriebsabläufe zu Zukunftsängsten und einer tiefgreifenden gesellschaftlichen Verunsicherung.

Die Digitalisierung ist bereits in vollem Gange. Begonnen hat sie in den 60er Jahren mit den ersten industriell einsetzbaren Großrechnern und bekam einen weiteren Schub mit der Einführung des PCs Anfang der 80er Jahre.

Industrielle Automatisierung gibt es, seit es industrielle Produktion gibt. Industrieroboter werden heute alltäglich in der Produktion eingesetzt. Internet, immer bessere Mobilfunknetze und GPS ermöglichen durch eine Vernetzung und Verknüpfung aller bestehenden Systeme eine Arbeitsweise, die einmalig erscheint.

Industrieroboter erzeugen Güter, Lastwagen im Gütertransport können kontinuierlich geortet und die Warenströme dementsprechend gelenkt werden. Virtuelle Mitarbeiter beantworten Kundenanfragen, im Onlinehandel setzt ein Mausklick neben der Kreditkartenabbuchung eine Lieferkette in Bewegung, die schlussendlich die Ware bis zur Haustür bringt. Roboter in der Chirurgie können Eingriffe schneller und präziser durchführen als der Mensch…

Dabei ist nicht alles machbar, was technologisch möglich erscheint. Letztlich sind es wirtschaftliche Faktoren, die entscheiden werden, welche Anwendungen im Bereich der Digitalisierung zum Tragen kommen.

Die Digitalisierung wird sich auf unser Zusammenleben und auf die ganze Gesellschaft auswirken. Das Thema Arbeit und Arbeitswelt wird dabei von zentraler Bedeutung sein. Neue Arbeitsplätze und neue Arbeitsformen werden entstehen. Digitale Fernarbeit ist heute eine gangbare Alternative, um dem Verkehrskollaps zu entkommen.

Am Beispiel eines digitalen Fernarbeitnehmers kann man auch die möglichen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis betrachten. Wird dieser Arbeitnehmer noch über einen normalen Arbeitsvertag verfügen, mit einem oder vielleicht mehreren Arbeitgebern oder agiert er wie ein Selbständiger ständig auf der Suche nach neuen Aufträgen? Doch wie selbstständig ist dieser Arbeitnehmer in Wirklichkeit?

Benötigt der Arbeitgeber noch einen großen Firmensitz wenn er auf Fernarbeit zurückgreift oder sich ein Teil seines Unternehmens im Zuge der Digitalisierung „virtualisiert“. Dieser Prozess wird nicht nur arbeitsrechtliche Fragen hinsichtlich des Arbeitsvertrags und -verhältnisses nach sich ziehen. Zunehmende (Schein-)Selbstständigkeiten werden die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beeinflussen und auf Dauer schwächen.

Digitale Dienstleistungsagenturen, wie sie im Ausland schon funktionieren, beschränken sich dabei nicht nur auf neu geschaffene Technologiebereiche, wie z.B. Callcenter, Online Banking oder Online-Handel, sondern kommen immer mehr in existierenden Wirtschaftszweigen zum Tragen
(z.B. Raumpflege, Lieferservice, Taxidienste).

Auch diese Entwicklung wirft die Frage nach dem Kunden-Dienstleister-Verhältnis auf, beziehungsweise, welches Arbeitsverhältnis, wann zum Tragen kommt.

Digitale Fernarbeit soll nicht in einen neuen aber schlechten Status, sondern in einen angepassten unbefristeten Arbeitsvertrag führen, welcher die allgemein gültigen Sozialversicherungsrechte beinhaltet.

Digitale Selbstständigkeit, dort wo sie wirtschaftlich Sinn macht, zum Beispiel in kreativen oder sehr spezifischen Dienstleistungsbereichen, muss besonders abgesichert werden durch eine rechtlich einwandfreie Beschreibung des Bestellerprinzips für digitale Arbeit und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten für Anbieter und Nutzer.

Digitale Plattformarbeit ermöglicht dezentrale und zeitnahe Verarbeitung und Auswertung von Daten. Es wird in diesem Bereich also eine Wertschöpfung aus Daten entstehen. Das Urheberrecht muss dementsprechend angepasst werden, damit klar geregelt wird, wem die Daten gehören und wessen Eigentum die aus den Daten gewonnene Wertschöpfung ist (Auftraggeber, Auftragnehmer).

Des Weiteren muss ebenfalls geregelt werden, wem die entstandenen Produkte ab wann gehören, wenn für digitale Arbeit bei mehreren Anbietern Dienstleistungen nach dem Bestellerprinzip in Anspruch genommen wurden.

Wenn zum Beispiel eine Firma Pläne zeitgleich bei verschiedenen Anbietern anfragt und nur ein Plan zurückbehalten und dementsprechend bezahlt wird, stellt sich die Frage, wem die übrigen Pläne gehören. Kann der Anbieter diese auch Konkurrenzfirmen anbieten?

Das Urheberecht wird Antworten liefern müssen, nicht nur für nicht abgenommene Produkte aus digitaler Arbeit sondern auch für die vollumfängliche Datenerhebung, das Rohmaterial und natürlich auch für das Produkt sowie die nach Kundenwunsch aufbereiteten Daten, beziehungsweise die hieraus entstandenen potenziellen Anwendungen.

Die von uns täglich hinterlassenen Spuren in der digitalen Welt stellen die Grundlage dieser Datenwirtschaft dar. Wo wir uns bewegen, was wir uns ansehen und betrachten sowie unsere Konsumgewohnheiten stellen das „Rohmaterial“ für die Datenverarbeitung dar.

Zielgerichtete Werbung ist dabei nur ein daraus resultierendes Element dieser Wertschöpfungskette. Die rezenten Skandale um die Einflussnahme des russischen Geheimdienstes auf die letzten US-Präsidentschaftswahlen oder das Brexit-Referendum in Großbritannien, führen die Gefahren vor Augen, die durch die neuen technologischen (Un-)Möglichkeiten entstehen und die westlichen Demokratien in ihren Grundwerten erschüttern könnten.

Was passiert mit unseren Meta-Daten? Wird „Big Brother“ Gestalt annehmen in einer digitalen Umwelt, um unsere Gewohnheiten nicht nur im Konsumbereich auszuhorchen und auszuspähen?

Wo ziehen wir die Grenze?

Die allgemeine europäische Datenschutzrichtlinie scheint dabei ein erster interessanter Ansatz zu sein. Ob diese Richtlinie ausreicht oder angepasst werden muss, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Im Fazit stellt sich die Frage, wie sich die Digitalisierung auf das schwächste Glied in dieser Kette auswirkt: den Menschen, sei es als Kunde, Arbeitnehmer oder ganz einfach als „lebende Schnittstelle“ in einer vollständig automatisierten und digitalen Welt.

Die Digitalisierung muss den Arbeitnehmern eine interessante Perspektive bieten, Existenzängste werden in den Betrieben zu Konflikten und einem nicht zu unterschätzenden Produktivitätsverlust führen.

Es ist daher unabdingbar, dass das bestehende Arbeitsverhältnis, der Arbeitsvertrag, aufgewertet und angepasst wird. Scheinselbstständigkeiten sind durch Mindestsockel (Arbeitszeit oder Auftragshöhe) zu vermeiden.

 

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