In Folge eines Anfang 2017 angekündigten Kosteneinsparungsprogramms, das den Abbau von 9-15 Stellen bis Ende 2020 bei DuPont Luxembourg vorsieht, trafen die Gewerkschaften LCGB und OGBL die Unternehmensleitung, um sich über arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen und Vorruhestandsregelungen für die betroffenen Mitarbeiter auszutauschen.
Hierbei stellte sich heraus, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Mitarbeiter von einem möglichen Vorruhestand profitieren kann, der ab dem 1. Mai 2018 beantragt wird. Weiterhin sah der LCGB die Ausarbeitung von arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen als unerlässlich an, um einen Sozialplan mitsamt Entlassungen abzuwenden und die Existenz der Mitarbeiter zu garantieren.
Nach einem Treffen mit Vertretern des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums sowie der ADEM, konnte am 09. März 2018 ein Arbeitsplatzerhaltungsplan unterschrieben werden. Die Regierungsvertreter sicherten jede Unterstützung zur Vermeidung von Entlassungen zu. Für den Fall, dass die Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze scheitern sollten, wird darüber hinaus parallel mit allen Partnern ein Sozialpaket für die betroffenen Mitarbeiter erarbeitet.
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