Recht auf Abschalten!

Anlässlich einer Pressekonferenz am 17. Januar 2018 forderte der LCGB-SESF die Einführung eines Rechts auf Abschalten, um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, die Gesundheit der Angestellten zu schützen und die möglichen Auswirkungen auf das Privatleben durch die digitale Transformation der Arbeitsmethoden zu begrenzen.

Der LCGB-SESF bedauert, dass der aktuelle rechtliche Rahmen unzureichend ist und spezifische Ausführungen zur Nutzung neuer Technologien am Arbeitsplatz (außer einer Vereinbarung zur Telearbeit) fehlen. Der LCGB-SESF fordert eine Anpassung des Arbeitsrechts an das digitale Zeitalter durch verschiedene Maßnahmen, wie die Einführung eines Grundrechts zum digitalen Abschalten.

Auch die Pflicht des Arbeitgebers das notwendige Material zur Ausführung des Arbeitsvertrags zur Verfügung zu stellen und das Verbot, dass Mitarbeiter ihre persönlichen Kommunikationsmittel für berufliche Zwecke nutzen müssen (Politik des „Bring Your Own Device“), bedürfen einer rechtlichen Regelung.

Der LCGB-SESF wies außerdem darauf hin, dass im Rahmen des Sozialdialogs die Pflicht zur Verhandlung eines Unternehmensabkommens durchgesetzt werden muss, um die Modalitäten zur Umsetzung des Rechts auf Abschalten zu definieren sowie Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogramme zur verantwortungsvollen Nutzung digitaler Hilfsmittel in Unternehmen durchzuführen.

 

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