Treu der seit 2014 geführten Diskussion zur Lösung der Probleme, die durch die 52-Wochengrenze für schwerkranke Menschen entstehen, kreist der am 25. November 2017 vom Minister für Soziale Sicherheit vorgestellte Vorschlag weiterhin um neue Verwaltungsverfahren mit Fristen und Bedingungen. Der LCGB muss feststellen, dass noch immer keine wirkliche Lösung zu diesem Thema gefunden wurde.
Angestellte, im Gegensatz zu Beamten, die nicht innerhalb von 52 Krankheitswochen genesen, sehen sich mit der Gefährdung ihrer Existenz konfrontiert. Der LCGB sieht den Vorschlag des Ministers als rein administrative Konzeption, die den betroffenen Personen weiterhin Fristen und Bedingungen auferlegt. Anstatt diese Existenzbedrohung ein für alle Mal abzuschaffen, wird sie lediglich je nach Fall und unter Einhaltung spezifischer Modalitäten einer Verwaltungsprozedur hinausgezögert.
Der LCGB kann diesen Ansatz der Regierung nicht teilen und bleibt bei seiner Forderung der Streichung jeglicher Referenzen zu einer Begrenzung auf 52-Krankheitswochen in den Gesetzestexten. Dies ist die einzige hier angebrachte Antwort, um ein für alle Mal die Problematik der 52 Krankheitswochen und die damit verbundene Existenzbedrohung für die betroffenen Angestellten zu beenden.
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