Anlässlich unseres Gewerkschaftsrats am 14. Oktober 2017 nahmen über 200 LCGB-Delegierte das Aktionsprogramm und eine Resolution zur Vorbereitung der kommenden Sozialwahlen im März 2019 an.
Die Resolution prangert insbesondere die immer tiefer werdende Kluft zwischen dem Privatsektor und dem Öffentlichen Dienst an. Sei es beim Krankheitsrisiko oder der Arbeitslosigkeit – die privatwirtschaftlichen Arbeitnehmer werden durch die aktuelle Regierungspolitik unbarmherzig benachteiligt.
Der LCGB hält es für unbegreiflich und unannehmbar, dass der Sektor, der den Wohlstand des Großherzogtums erwirtschaftet, von willkürlichen Entscheidungen abhängt, die die Existenz dieser Angestellten hinsichtlich der wesentlichen Risiken ihrer beruflichen Laufbahn gefährdet.
Der LCGB prangert die heutigen inkohärenten und unmenschlichen Verfahrensweisen bei Berufsunfähigkeit und der beruflichen Wiedereingliederung („Reclassement“) an. Wir lehnen den sozialen Abstieg durch die 52-Wochen-Krankheitsregel ab. Letztendlich lehnen wir auch die weitere Verschlechterung des Sonderurlaubs unter dem Deckmantel eines nicht existierenden Abkommens zwischen der Regierung und den Sozialpartnern ab.
Der LCGB fordert die konsequente Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, um den sozialen Zusammenhalt, der unabdingbar für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist, zu gewährleisten.
Unser sozialer Zusammenhalt darf nicht an den geografischen Grenzen Luxemburgs enden, sondern muss auch die Grundbedürfnisse und Anliegen der 180.000 Pendler berücksichtigen, die jeden Tag über unsere Grenzen
kommen, um gemeinsam mit den hier Wohnhaften an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beizutragen.
Die ab dem 1. Januar 2018 gültige Ungleichbehandlung der verheirateten steuerpflichtigen Grenzgänger gegenüber den hier ansässigen verheirateten Steuerpflichtigen, ist ein eklatantes Beispiel für eine fehlgeleitete Politik, die anscheinend ihren „sozialen Kompass“ verloren hat.
Diese Politik schadet nicht nur dem Ansehen unseres Landes, sondern auch dem Wirtschaftswachstum, das unentbehrlich für die Wahrung unseres Sozialsystems ist, d.h. des Rentensystems und der Krankenkassenleistungen, sowie im Allgemeinen für die Fortsetzung unseres gewohnten Lebensstils.
Wenn Luxemburg an Attraktivität für qualifizierte Arbeitskräfte aus der Grenzregion verliert, wird ein weiterer Wirtschaftsaufschwung, wie wir ihn derzeit erleben, unmöglich. Weiterhin widmete sich der Gewerkschaftsrat den Aufgaben und der Rolle des LCGBs in der digitalisierten Arbeitswelt. Um den zahlreichen Herausforderungen des technologischen Wandels zu begegnen und um die Rechte der Arbeitnehmer in der sich ständig wandelnden Arbeitswelt zu stärken, muss eine Sozialpolitik verfolgt werden, die den Bedürfnissen der Angestellten und den Herausforderungen, die sie erwarten, gerecht wird.
Der LCGB setzt sich für die Anpassung des Arbeitsrechts an die neuen Technologien und für die Konkretisierung der Verantwortungen und Pflichten des Arbeitgebers ein. Wir müssen gegen Scheinselbstständigkeiten vorgehen, die die Arbeitnehmer in ein nicht definiertes Statut versetzen, und wir müssen über neue Formen der Finanzierung der Sozialversicherung nachdenken.
Wir müssen das Privatleben der Angestellten schützen, sei es hinsichtlich der Überwachung innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit, der Nutzung privater Daten oder durch das Recht auf digitales Abschalten.
Die Digitalisierung muss eine bessere Anpassung der Arbeitszeit an die Bedürfnisse und Anforderungen der Arbeitnehmer zur Folge haben. Sie muss eine größere Flexibilität im Interesse des Arbeitnehmers durch die Möglichkeit von Teilzeitarbeit, Telearbeit sowie von gleitenden Arbeitszeiten und die Schaffung von neuen Modellen zur Arbeitszeitverkürzung, insbesondere von Zeitsparkonten, schaffen.
Der LCGB fordert eine humane Gestaltung der Arbeit, sei es durch den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch Unfallvermeidung, die Anpassung der Arbeitsplätze, die Einführung eines rechtlichen Rahmens gegen Mobbing und durch den Schutz vor psychosozialen Risiken.
Der LCGB setzt sich für die Stärkung des Kündigungsschutzes ein, für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte bei Massenentlassungen oder Unternehmensinsolvenz sowie für die Existenzsicherung durch Maßnahmen zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit, die Schaffung von Strukturen zur Verwaltung eines Personalüberhangs, bessere Arbeitslosenunterstützung oder die Nutzung der Wiedereingliederungshilfe, durch einen besseren Schutz von Angestellten in der beruflichen Wiedereingliederung und die Stärkung der Sozial- und Solidarwirtschaft.
Angesichts dieser zahlreichen Herausforderungen hat der LCGB eine klare Politik festgelegt und setzt sich mittels des Gewerkschaftsrates vom 14. Oktober 2017 dafür ein, seine Tätigkeiten stetig weiterzuführen und dies im Interesse der Arbeitnehmer des Privatsektors.
Zurück zur Übersicht