Weiterführung der Vorteile des Kollektivvertrags des Unternehmens PALL CENTER

Am 29. August 2017 unterzeichnete der LCGB, als einzig vertretene Gewerkschaft, gemeinsam mit der Direktorin des PALL CENTERs einen Anhang zum Kollektivvertrag. Die Vereinbarung gewährleistet die Übernahme aller bisherigen Vorteile für die nächsten 3 Jahre (vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2020).

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