Anlässlich seiner Sitzung am 10. Juli 2017, besprach das Exekutivkomitee des LCGBs mehrere Aktualitätsthemen mitsamt der Reform des Sonderurlaubs.
Das Exekutivkomitee des LCGBs kritisierte dabei, dass die Reform in seiner aktuellen Form eine Ungleichbehandlung des Privatsektors und des Staatsdienstes schaffen würde. Der LCGB bemängelte auch, dass wenige der vorgesehenen Änderungen auf einer Einigung zwischen der Regierung und den Sozialpartnern beruhen würden.
Lediglich die Erhöhung der Urlaubstage für Väter bei der Geburt oder Adoption eines Kindes (von 2 auf 5 Tage) wurde von Beginn an von den Sozialpartner begrüßt. In diesem Zusammenhang und folglich den rezenten Diskussionen über einen Europäischen Direktiven-Vorschlag, nimmt der LCGB die Absicht der Regierung zu Kenntnis, im September 2017 die Arbeitgebervertreter zu einer möglichen Erhöhung des Vaterschaftsurlaubes von 2 auf 10 Tage zu befragen.
Der LCGB erinnert diesbezüglich daran, dass die vorhergehenden Diskussionen zur Erhöhung dieses Sonderurlaubs im Rahmen des permanenten Arbeits- und Beschäftigungsausschusses (CPTE) geführt wurde. Daher besteht der LCGB auch weiterhin darauf, dass die für September 2017 vorgesehenen Gespräche unbedingt in Form von Dreiergesprächen, also mit den national repräsentativen Gewerkschaften, geführt werden müssen.
Der LCGB fordert darüber hinaus, dass dieses zukünftige Treffen sich nicht ausschließlich auf den Vaterschaftsurlaub begrenzen darf, sondern alle vorgesehen Änderungen des Sonderurlaubs besprochen werden sollten.
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