Am 07. Juni 2017 gaben die Delegierten des LCGB-SESF mit großer Mehrheit ihr Einverständnis zum Angebot der ABBL, das den Abschluss eines Übergangskollektivvertrags für ein Jahr vorsieht. Dieser Vorschlag wurde auf Druck der Gewerkschaften gegenüber der ABBL zum Rücktritt von ihrer Haltung hinsichtlich der Nichtzahlung der Konjunkturprämie verkündet.
Der Übergangskollektivvertrag für die Angestellten der Banken sieht Folgendes vor:
- die Fortsetzung des bisherigen bis 2017 gültigen Kollektivvertrags,
- die Zahlung der Konjunkturprämie im Juni 2017 (entsprechend der Höhe im Jahr 2016 mit Erhöhung nach Dienstalter) sowie
- die Zahlung einer „Unterschriftenprämie“ von 400,00 € brutto an alle Mitarbeiter, die seit dem 01. Juni 2017 angestellt sind und deren Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt wurde (und nach dem Beschäftigungsgrad).
Die Delegierten des LCGB-SESF sind der Auffassung, dass diese Regelung zwei wichtige Punkte aufnimmt:
- zum einen die Zahlung der Juniprämie sowie einer Zusatzzahlung für alle unter den Kollektivvertrag fallenden Mitarbeiter der Branche und
- zum anderen den Erhalt aller im bisherigen Kollektivvertrag festgelegten Bedingungen während der in den nächsten Monaten folgenden Verhandlungen.
Über den für ein Jahr gültigen Übergangsvertrag hinaus, wird der LCGB sich weiterhin mit Nachdruck für die Interessen und Errungenschaften der Angestellten der Branche in den Verhandlungen zum zukünftigen Kollektivvertrag einsetzen.
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