Letztendlich wurde nun doch ein Sozialplan durch den OGBL, den LCGB und die Personalvertretung mit dem Unternehmen John Zink, ansässig in Dudelange, unterschrieben.
Kurz zur Erinnerung: Am 24. März 2017 informierte das Unternehmen die Personalvertretung über die Einleitung eines Sozialplans und die Festlegung eines Terminplans, um mit den Verhandlungen zu beginnen. Nach so manchen Rückschlägen, zahlreichen Treffen und dem Einschalten des Nationalen Schlichtungsamts konnte letztlich, zwei Monate später, eine Einigung gefunden werden.
Der Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf sozialen (Frührente) und finanziellen Begleitmaßnahmen für die vom Sozialplan betroffenen Mitarbeiter. Die ursprüngliche Zahl der Entlassungen konnte von 54 auf 50 Angestellten gemindert werden.
Die Verhandlungen dieses Sozialplans haben wieder einmal und in dramatischer Weise gezeigt, dass dringend verbindlichere Gesetze zur Massenentlassung umgesetzt werden müssen. Die Anwendung dieser Gesetze sollte für Unternehmen wie John Zink, die hohe Gewinne erzielen und sich in einer starken finanziellen Position (einschließlich des ersten Trimesters 2017) befinden, schier unmöglich werden.
Das unanständige Verhalten der hiesigen Direktion während den Verhandlungen, die Verweigerung einen Plan zum Erhalt der Arbeitsplätze zu verhandeln und die sehr zweifelhafte Haltung hinsichtlich des in Luxemburg üblichen Sozialdialogs haben sich äußerst negativ auf den Ablauf der Verhandlungen ausgewirkt.
Aus diesem Grund sollte eine Gesetzesänderung auch hohe Bußgelder für Unternehmen vorsehen, die sich ernsthaften Verhandlungen verweigern und Informationen, die z.B. notwendig sind, um sich ein realistisches und konkretes Bild des zukünftigen Geschäftsplans zu machen, nur nach und nach an die Gewerkschaften durchsickern lassen.
Es muss schnell gehandelt werden, um zukünftig einen weiteren Missbrauch zu verhindern.
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