Erzbistum Luxemburg: Religionslehrer mit Bachelor-Abschluss benachteiligt

Der LCGB fordert umgehend die Anerkennung der Qualifikationen von Religionslehrern mit Bachelor-Abschluss. Nach der Anerkennung und Einführung einer Bachelor-Laufbahn in Pädagogik zur Behebung der Missstände bei den Lehrbeauftragten (chargés de cours), haben mehr als 50 Religionslehrer Weiterbildungen am Institut für Religionspädagogik absolviert und ihren Bachelor gemacht, um ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Nach der Abschaffung des Religionsunterrichtes an Grundschulen, sollen die betroffenen Angestellten von ihrem derzeitigen Arbeitgeber, dem Erzbistum Luxemburg, durch die luxemburgische Regierung zwar unter den gleichen Gehaltsbedingungen aber ohne Anerkennung der neu erworbenen Abschlüsse übernommen werden.

Der LCGB fordert deshalb eine umgehende und rückwirkend zum 1. Oktober 2015 gültige Anpassung der großherzoglichen Verordnung, die die Gehaltszuschüsse für Lehrer und Lehrbeauftragte für Religion festlegt, um gleiche Bedingungen wie für Pädagogiklehrbeauftragte zu schaffen.

Neben dieser Ungleichbehandlung, führt die Abschaffung des Religionsunterrichts zur Verschlechterung des Angestelltenverhältnisses hinsichtlich der folgenden Punkte:

  • ein Lehrer, der vorher geregelte Arbeitszeiten hatte, landet in der Gruppe der Aushilfslehrer mit unterschiedlichen Arbeitszeiten;
  • die Stundenzahlen bei einer Vollzeitanstellung unterscheiden sich stark zwischen den unterschiedlichen Unterrichtsformen (Grundschule, weiterführende Schulen, Sonderpädagogik, pädagogische Hilfskräften, etc.);
  • das Übergangsverfahren stellt eine Rekrutierung und keine wirkliche Übernahme dar;
  • Lehrer müssen Weiterbildungen absolvieren, obwohl sie die Qualifikationen bereits besitzen;
  • der Zugang zum Grundschullehramt wird eingeschränkt und kein besonderer Vorrang gewährt.

 

Der LCGB fordert die Regierung auf, rückwirkend die Bachelor-Laufbahnen in der Religionspädagogik anzupassen und einen gleichwertigen Lohn für die gleiche Arbeit zu zahlen, die Bedienstete mit gleicher Qualifikation in der nationalen Schulbildung leisten.

Der LCGB drängt die Regierung dazu schnell zu handeln, um den Arbeitsbedingungen und der beruflichen wie auch privaten Situation der betroffenen Angestellten Rechnung zu tragen, die keinen Einfluss auf diese grundlegende Änderung ihrer beruflichen Laufbahn hatten. Die Abschaffung des Religionsunterrichts ist eine Initiative der Regierung.

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