Am 16. Januar 2017 haben 18 Südgemeindeverwaltungen zusammen mit den Gewerkschaften OGBL und LCGB ein Abkommen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für ihre rund 2.000 Arbeitnehmer unterzeichnet. Unter der Leitung der Vertreter der Gemeinde Esch/Alzette, haben die Gemeinden Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/Alzette, Garnich, Hobscheid, Käerjeng, Kayl, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen, Steinfort den Kollektivvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2018 gilt, unterzeichnet.
Folgende Verbesserungen wurden ausgehandelt:
- Erhöhung des Punkwertes um 2,2 % rückwirkend auf den 1. Januar 2015;
- eine einmalige Jahresprämie von 0,9 %;
- eine Erhöhung der freigestellten Stunden für Arztbesuche auf 20 Stunden pro Jahr;
- Einführung eines Sozialurlaubs von 8 Stunden monatlich;
- eine Verbesserung der Bestimmungen des “reclassement professionnel interne”;
- Stärkung und Verbesserung des Sozialdialogs in den Südgemeinden;
- Bestimmungen über moralische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz;
- Bestimmungen bei Anfrage auf unbezahlten Urlaub;
- einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten bei Ersetzen einer höheren Tätigkeit;
- einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten für den Ersatzpförtner;
- einen monatlichen Zusatz von 8 Lohnpunkten für den Abteilungsleiter;
- eine Verlängerung der Laufbahn des Vorarbeiters, der aus der Laufbahn C hervorgegangen ist;
- die Einführung eines monatlichen Lohnzuschlags für die Aufgabe des “Tuteur” oder “Instructeur”.
Für Pensionsberechtigte bleibt darüber hinaus der integrale Erholungsurlaub als auch das „Trimestre de faveur“ beim Eintritt in den Ruhestand 2017 weiterhin in Kraft.
Darüber hinaus wird eine paritätische Arbeitsgruppe bis spätestens zum 30. Juni 2017 die Neugestaltung sämtlicher Arbeitnehmerlaufbahnen mit u.a. folgenden Hauptzielen vornehmen:
- die Umsetzung verschiedener Bestandteile des neuen Gehälterabkommens im öffentlichen Dienst (z.B. einmalige Jahresprämie von 1 %, Erhöhung der Essenszulage, etc.);
- Stärkung der Kaufkraft aller Arbeitnehmer der Südgemeinden;
- Absicherung der Gehälterkohärenz zwischen den verschiedenen Berufskategorien durch die Einführung einer geregelten Einstiegsprozedur für neue Arbeitnehmer;
- Umgestaltung der Gehälterstruktur durch die Einführung von linearen Laufbahnen um mehr Lohngleichheit zu schaffen.