Am 06. Dezember 2016 haben die Gewerkschaften LCGB und OGBL den Kollektivvertrag für die Angestellten des Bereichs „Gebäudereinigung“ unterschrieben.
Das Abkommen gilt für 3 Jahre und tritt am 30. Januar 2017 mit folgenden Verbesserungen in Kraft:
- Bei einem Unternehmensübergang werden die Gewerkschaften ihre Mitglieder und die Angestellten besser betreuen können, um die Fortsetzung ihrer Errungenschaften und die Respektierung ihrer Arbeitszeiten zu sichern;
- Die Zuschlagskriterien für die Anwesenheitsprämie wurden angepasst und weniger ungünstig gestaltet: Eine Abwesenheit zieht einen Abzug von 50 % von der Prämie nach sich (statt aktuelle 75 %). War der Angestellte immer anwesend, erhält er die vollständige Prämie;
- Im Januar 2017 erfolgt eine Lohnerhöhung um 0,6 %, wie im Anhang des Abkommens vom 25. Juni 2015 verhandelt;
- Im Januar 2019 erfolgt eine Lohnerhöhung für alle Angestellten um 1 %.
Die Sozialpartner setzen sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Angestellten des Sektors ein. Diese müssen regelmäßig angepasst werden, um den tatsächlichen Verhältnissen, die die Arbeitnehmer täglich erleben, Rechnung zu tragen.
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