Anlässlich einer Sitzung des Zentralkomitees des LCGBs am 13. Juni 2016, präsentierte Justizminister Félix BRAZ die wichtigsten Eckdaten zur Änderung des Nationalitätengesetzes.
Der Justizminister unterstrich hierbei, dass aktuell 46% der Einwohner des Großherzogtums keinen luxemburgischen Pass besitzen. Jedes Jahr schließen etwa 2.500 Personen den Einbürgerungsprozess ab (ohne Berücksichtigung der Personen, die sich auf die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung berufen und meist im Ausland leben). Bei einer Einwanderungsrate von 10.000-12.000 Personen pro Jahr, entspricht dies jährlich etwa viermal so vielen zusätzlichen Migranten als Einwohnern, die die luxemburgische Staatsangehörigkeit annehmen.
Justizminister Félix BRAZ präsentierte anschließend die 4 vorgeschlagenen Änderungen, um den sozialen Zusammenhalt und die Integration von Ausländern zu verbessern:
- das Geburtsortprinzip für die 1. Generation;
- die Verkürzung der obligatorischen Wohnsitzdauer in Luxemburg auf 5 Jahre;
- die Beibehaltung der aktuellen Sprachanforderungen;
- das Ausweiten der Staatsbürgerkunde von 6 auf 24 Stunden.
Bei der anschließenden lebhaften Fragerunde des Zentralkomitees, befürwortete der LCGB die progressiven Eigenschaften des vorgeschlagenen Gesetzes. Der LCGB bedauerte jedoch die Schwere der Verwaltungsprozeduren im Rahmen der Neutralisierung sowie die fehlenden Möglichkeiten des Erlernens des Luxemburgischen im Vergleich zur Nachfrage.
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