Am 3. Mai 2016, trafen sich eine Delegation von Personalvertretern des LCGB und der Gewerkschaftssekretär Patrick MICHELET gemeinsam mit Viviane RHEIN, Vertreterin des Bildungsministeriums im Obersten Rat der europäischen Schulen.
Das Treffen fand aufgrund eines neuen Entwurfes der Versordnung des Statuts der Lehrbeauftragten an den europäischen Schulen statt, welcher am 10. Mai verabschiedet werden soll. Der LCGB äußerte einige Beschwerden, wie zum Beispiel, dass das Statut über den gesetzlichen Bestimmungen des nationalen Rechts des Schulsitzes steht und dies, obwohl die Lehrbeauftragten, Angestellte nach luxemburgischem Recht sind, die in Luxemburg sozialversicherungspflichtig sind und ihre Steuern im Großherzogtum zahlen.
Aufgrund der mangelnden Klarheit im Hinblick auf die Anwendbarkeit scheint es, dass sich die europäischen Schulen in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Der LCGB richtete an die Vertreterin des Ministers die Forderung, eine Klärung des internationalen Rechts, des rechtlichen Rahmens und über die fehlende Möglichkeit einer Berufung gegen die Entscheidungen der Beschwerdekammer einzulegen. Der LCGB merkte zudem an, dass eine nicht gewählte ausländische Institution entschieden hat, dass das internationale Recht über dem luxemburgischen Recht steht.
Das Fehlen der Gewaltenteilung und Neutralität muss also in Frage gestellt werden. Der LCGB bat Frau RHEIN, um ihre Unterstützung und die Untersuchung der verschiedenen Punkte. Da bereits alle anderen Länder für den Entwurf gestimmt hatten, bestätigte Frau Viviane RHEIN trotz allem das Annahmedatum des 10. Mai 2016.