Die Vertreter der Gewerkschaften LCGB, NGL-SNEP und OGBL, sowie die Direktion von Goodyear Dunlop Luxemburg haben sich auf die Erneuerung des Kollektivvertrags am Freitag, den 29. April, geeinigt.
Folgende Punkte wurden festgehalten:
- Dauer des Kollektivvertrages: 01.01.2016 -31.12.2016
- Lineare Lohnerhöhung:
- 1% zum 1. Juni 2016
- 0,5% zum1. Oktober 2018
- Einführung des gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenzuschlags von 40% (OT) für alle Mitarbeiter ab dem 1. Juni 2016. Die Artikel 18.2 und 18.9 (Samstagsarbeit) bleiben bestehen.
- Um dem Überschreiten vom gesetzlich vorgeschriebenen Maximum von 2 Überstunden am Tag entgegen zu wirken (Art. L.211-12. des Arbeitsgesetzes), wird der zweite Absatz des Artikels 18.6 aus dem aktuellen Kollektivvertrag herausgenommen.
Das Management ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der Überstunden auf 2 Stunden pro Tag und die Gesamtarbeitsstunden am Tag auf 10 zu begrenzen, mit Ausnahme der Fälle, die im Arbeitsgesetz festgelegt sind. Dies wird ab dem 1. Juni 2016 eingeführt. - Ein System zur Überstundenansammlung auf einem Zeitsparkonto, die über die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, wird erarbeitet, um so auf die Schwankungen des Arbeitspensums eingehen zu können.
Beide Parteien haben sich darauf geeinigt eine Arbeitsgruppe zu bilden, und schlagen vor, das neue System für den Komplex ab Januar 2017 in zwei „Pilot“-Abteilungen, Product Evaluation und Mold Plant, zu testen. - Bei einem Todesfall steigt der zu zahlende Anteil der Mitarbeiter von derzeit 0,13€ auf 1€. Der Arbeitgeber, Goodyear, leistet seinen Anteil mit der gleichen Summe.
- Um den Mitarbeitern eine höhere Flexibilität zu gewährleisten, ist es erlaubt 2 Stunden frei zunehmen (anstelle von minimum 4 Stunden zuvor), wenn es die Arbeitsanforderungen erlauben.
- Goodyear startet den Verkauf des „mPass“ (Mobilitéitspass – Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr) im Januar 2017- Somit wird der öffentliche Transport gefördert, ohne sich finanziell daran zu beteiligen.
- Solidaritätsruhestand: Die Zulassungskriterien zum Solidaritätsruhestand, gemäß Abschnitt 7.2 des Kollektivvertrages bleiben bestehen
Nach jeder Änderung der Rechtsvorschriften diesbezüglich, verpflichten sich beide unterzeichnenden Parteien eine Diskussion über die Umsetzung der Teilzeitarbeit des Vorruhestands zu führen.
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